Ausschuss Miet- und Wohnhausbetreuung
Im Ausschuss Miet- und Wohnhausbetreuung werden alle ArbeitnehmerInnen vertreten, deren Aufgabengebiet die Reinhaltung, Betreuung und Wartung von Wohnhausanlagen umfasst.
Wir befassen uns mit der Einführung einer neuen gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Regelung für HausbesorgerInnen, ähnlich wie sie bis 30. Juni 2000 gegolten hat.