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Hebenstreit: Nein zu ÖVP-Vorschlag, Verwaltungsstrafen zu verringern

Gewerkschaft vida sieht ArbeitnehmerInnenrechte massiv gefährdet – Untreueparagraph soll bei Verstößen in Lohnfragen gelten.

„Strafen haben eine abschreckende Aufgabe – auch Verwaltungsstrafen. Sie sollen beitragen, die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen zu erhalten. Die ÖVP schlägt aber aktuell vor, Verstöße gegen die Rechte von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen deutlich milder zu sanktionieren als bisher. Das ist eine ÖVP-Einladung zu massiv mehr Vergehen gegen die Rechte von ArbeitnehmerInnen“, so Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida zum Vorpreschen der Kurz-ÖVP, dass künftig nicht mehr jeder einzelnen Verstoß geahndet werden soll. Die ÖVP hat einen diesbezüglichen Abänderungsvorschlag für das Verwaltungsverfahrens- und das Verwaltungsstrafgesetz für den kommenden Ministerrat eingebracht. „Soll sich Verbrechen etwa lohnen?“, ist Hebenstreit empört.

„Niemand würde auf die Idee kommen, einen Serientäter nur für eine einzige Tat zu bestrafen, weil die Taten ohnedies immer gleich waren“, erläutert Hebenstreit. Die ÖVP wolle mit ihrer Forderung nach der Aufhebung des Kumulationsprinzips beim Verwaltungsrecht aber genau das. Ihr Vorschlag sehe vor, dass Vergehen „wegen Gleichartigkeit der Begehungsform, Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände oder zeitlicher Nahebeziehung“ nur einmal bestraft werden sollen. „Geht es nach der ÖVP, dann soll ein Unternehmer, der 50 Beschäftigten kein Feiertagsentgelt bezahlt, nicht 50 Mal für diesen Verstoß bestraft werden, sondern nur einmal“, erklärt Hebenstreit. Dadurch sei die abschreckende Wirkung völlig weg. „Das geht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen und auch der ehrlichen Unternehmer, die sich mit Konkurrenten herumschlagen müssen, die nur Ministrafen zahlen, falls sie erwischt werden.“

„Das ist ein Anschlag auf die ArbeitnehmerInnenrecht, der EU-weit einmalig ist. Offenbar will sich VP-Chef Kurz auf diese Weise bei seinen Gönnern aus der Wirtschaft für deren Spenden bedanken.“ Hebenstreit fordert in diesem Zusammenhang vielmehr eine Verschärfung der Strafen im Arbeitsrecht. Die Strafen bei Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften seien in den letzten Jahrzehnten nicht erhöht worden. „Gerecht wäre, wenn Unternehmen je nach Leistungsfähigkeit bestraft würden, wie das bei Datenschutzverstößen der Fall ist. Dort drohen vier Prozent des Umsatzes als Strafe“, so Hebenstreit. 

Weiter sollten Verstöße in Lohn- und Gehaltsfragen unter den Untreueparagraphen 153 fallen, fordert der vida-Gewerkschafter. Dort heißt es in Punkt 1, „Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ „Dieses Gesetz ist sehr passend für den Arbeitnehmerschutz. Es würde abschreckend wirken und mithelfen, Verstöße gegen die Rechte von ArbeitnehmerInnen hintanzuhalten“, bekräftigt Hebenstreit.

 

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