Gehaltssteigerung
Wir kämpfen weiterhin für
- Erhöhung der IST-Löhne!
- Erhöhung der variablen Nebengebühren
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
Wir bleiben dabei: Die Diskussion über monetäre Erhöhung ist am Verhandlungstisch zu führen und nicht in der Öffentlichkeit mit Zahlenspielchen (z. B. IST-Lohn oder KV-Lohn). Außerdem sind in Hinblick auf den Wettbewerb, der immer auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen stattfindet, rahmenrechtliche Änderungen unbedingt notwendig!
Der Branchenkollektivvertrag muss die höchsten Standards bieten!
Blaulichtorganisationen
Einen Tag Sonderurlaub, wenn man an Weiterbildungsmaßnahmen bei Blaulichtorganisationen teilnimmt. Damit Menschen, die der Gesellschaft etwas geben, auch etwas zurückbekommen.
Jubiläumsgeld im KV EU
Für mehr Mitarbeiterbindung soll im KV EU ein zusätzliches Jubiläumsgeld nach 15 Dienstjahren eingeführt werden. Dabei sollen die MitarbeiterInnen zwischen der Auszahlung eines Monatsgehalts oder zwischen vier Wochen Urlaub wählen können. Die Wahlmöglichkeit zwischen Geld oder Zeit soll in allen Stufen (15, 25, 35 und 40 Jahre) umgesetzt werden.
Beschäftigungsgarantie
Für eisenbahnspezifische Berufe muss es bei Dienstuntauglichkeit oder Rationalisierungsmaßnahmen einen Schutz vor sofortiger Kündigung geben. Dazu soll ein Branchenarbeitsmarkt geschaffen werden. Mit ihrem Wissen über die Eisenbahnbranche sind die KollegInnen wertvolle Ergänzungen für jedes Eisenbahnunternehmen und sollten entsprechend behandelt werden. Die Details dazu haben wir der WKÖ übergeben und sind unterschriftsreif.
Einstiegsgehälter
Der Generationenwechsel kommt. In den kommenden Jahren werden uns viele KollegInnen in den Ruhestand verlassen. Wir brauchen Nachwuchs und der ist in einem Wirtschaftsboom schwer zu bekommen. Angebot und Nachfrage sind ja auch seitens der Wirtschaft klare Marktregelungen. Daher bedarf es attraktiver und einheitlich definierter Einstiegsgehälter, damit es keine Branchenunterschiede mehr gibt. Ein Zugbegleiter muss bei der Firma A gleich eingestuft werden wie bei der Firma B.
Planbare und selbstbestimmte Freizeit
Unsere KollegInnen sammeln aufgrund der von den Unternehmen herbeigeführten Personalsituation immer mehr Zeitausgleichsstunden an. Wir fordern daher verbindliche Spielregeln zu deren Verbrauch. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind derzeit Verhandlungsgegenstand. Wir fordern, dass unsere KollegInnen mit einer gewissen Vorlaufzeit Zeitausgleich anmelden können. Mit Begründung kann einmalig seitens des Arbeitgebers abgelehnt werden, danach soll der Zeitausgleich ohne Ablehnungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber am Wunschtermin verbraucht werden.
Sabbatical - Auszeit
Im Kollektivvertrag soll die Möglichkeit einer Auszeit von bis zu einem Jahr durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung geschaffen werden können.
Arbeitszeitkonto
Dies ist ein Forderungspunkt, mit dem die Sozialpartner gemeinsam an den Gesetzgeber herantreten müssen. Im Prinzip geht es um Geld bzw. Zeitwertkonten. Dafür benötigen wir aber gesetzliche Rahmenbedingungen. Diese Zeitkonten können einerseits dafür verwendet werden, Zeiten für einen früheren Pensionsantritt, Arbeitszeitverkürzungen bzw. Auszeiten anzusparen. Sollte man sich umentscheiden und den gegengerechneten Geldwert aus diesem Konto entnehmen wollen, sollte dies möglich sein.
4-Tage-Woche
Auf Antrag des Betriebsrates ist im Betrieb die Machbarkeit zwingend zu überprüfen und umzusetzen.
Branchenregelungen, die gehoben werden sollen. Die Regelungen im ÖBB Arbeitszeit KV bleiben davon unberührt. Diese Maßnahmen dienen zur Hebung der Standards im Eisenbahnkollektivvertrag.
38,5-Stunden-Woche
(gilt nicht für ÖBB AZ KV)
Bisher war im KV EU die Möglichkeit zur 38,5-Stunden-Woche mittels Betriebsvereinbarung auf 5 Jahre befristet. Wir wollen einen Übergang in eine unbefristete Ermächtigung via Betriebsvereinbarung im Kollektivvertrag.
Pausenregelung
(gilt nicht für ÖBB AZ KV)Wir wollen mittelfristig die Pausenregelungen des ÖBB AZ KV auch im KV für Eisenbahnunternehmen.
Daher wäre unser Kompromissvorschlag:
- erste Stunde unbezahlt
- zweite Stunde mit 50% Zuschlag
- ab der dritten Stunde mit 100% Zuschlag
zu bezahlen.
Ruhezeiten
(gilt nicht für ÖBB AZ KV)
Wir fordern eine Heimatruhe von mindestens acht Stunden. Bisher ist eine Verkürzung auf sechs Stunden möglich.
Entlastung für Nacht- und Schichtarbeit
(gilt nicht für ÖBB AZ KV)
Für Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr fordern wir einen Zeitzuschlag von in Summe zwei Stunden (Aliquotierung), welcher zu Ausgleichszwecken genutzt werden soll. Dieser Punkt ist vor allem mit der Forderung nach planbarer und selbstbestimmter Freizeit in Verbindung zu bringen. Der Zeitausgleich soll auch entsprechend konsumiert werden können.
Im vida-Interview:
Roman Hebenstreit und Günter Blumthaler