Neue Werte 2016
Das neue Jahr bringt auch neue Werte bei verschiedenen Beiträgen und Höchstgrenzen. Lesen Sie hier eine Auswahl neuer Summen nach:
- Geringfügigkeitsgrenze: pro Monat 415,72 Euro oder 31,92 Euro täglich
- Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: 4.860,00 Euro
- Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: 882,78 Euro für Alleinerziehende, 1.323,58 Euro gibt es für Ehepaare
- Rezeptgebühr: 5,70 Euro
- Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe: mindestens 32,40 Euro, bei Sehbehelfen 97,20 Euro
- Erhöhung der Pensionen ab 1. Jänner 2016 um 1,2 Prozent
Das Pflegegeld beträgt:
bei Stufe 1: 157,30 Euro
bei Stufe 2: 290,00 Euro
bei Stufe 3: 481,80 Euro
bei Stufe 4: 677,60 Euro
bei Stufe 5: 920,30 Euro
bei Stufe 6: 1.285,20 Euro
bei Stufe 7: 1.688,90 Euro
Einen detaillierten Überblick finden Sie auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung. Klicken Sie den Linktipp links von dem Artikel.