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Neue Werte 2016

Was bringt das neue Jahr? Beiträge und Richtsätze in der Sozialversicherung.

Das neue Jahr bringt auch neue Werte bei verschiedenen Beiträgen und Höchstgrenzen. Lesen Sie hier eine Auswahl neuer Summen nach:

  • Geringfügigkeitsgrenze: pro Monat 415,72 Euro oder 31,92 Euro täglich
  • Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: 4.860,00 Euro
  • Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: 882,78 Euro für Alleinerziehende, 1.323,58 Euro gibt es für Ehepaare
  • Rezeptgebühr: 5,70 Euro
  • Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe: mindestens 32,40 Euro, bei Sehbehelfen 97,20 Euro
  • Erhöhung der Pensionen ab 1. Jänner 2016 um 1,2 Prozent

Das Pflegegeld beträgt:
 bei Stufe 1: 157,30 Euro
 bei Stufe 2: 290,00 Euro
 bei Stufe 3: 481,80 Euro
 bei Stufe 4: 677,60 Euro
 bei Stufe 5: 920,30 Euro
 bei Stufe 6: 1.285,20 Euro
 bei Stufe 7: 1.688,90 Euro

Einen detaillierten Überblick finden Sie auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung. Klicken Sie den Linktipp links von dem Artikel.