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Sozialpartner im Eisenbahnbereich erhöhen Gehälter um 8,3 Prozent

Arbeitgeber und Gewerkschaft mit Ergebnis zufrieden

Die Sozialpartner im Eisenbahnbereich, Gewerkschaft vida und Fachverband Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), haben den letztjährigen Gehaltsabschluss im Eisenbahnsektor, der für zwei Jahre und daher bis November 2024 gültig ist, heute angepasst.   

Zweijahresabschluss

Im Dezember 2023 beginnt nun der zweite Teil des Abschlusses zu wirken. Als Grundlage dient die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate. Aufgrund dessen werden die KV- und IST-Gehälter um mindestens 8,3 Prozent angehoben. Auch die Zulagen und Nebengebühren werden um 8,3 Prozent wertgesichert.

Aufgrund der aktuell weiterhin hohen Inflation haben die Sozialpartner die ursprüngliche Vereinbarung verbessert. Geplant war, mit Februar 2024 die unteren Einkommen, um einen Mindestbetrag von 190 Euro zu erhöhen. Diese Regelung wird nun vorgezogen, um die Einstiegsgehälter rückwirkend per 1.12.2023 zu heben und damit besonders die niedrigsten Einkommen zu stärken. Der Mindestbetrag von 190 Euro ergibt in diesen Bereichen eine Lohnerhöhung um 9,7 Prozent.

Konstruktive Gespräche und vernünftiger Abschluss

„Dieser solidarische Abschluss hat den Zweck, besonders jene Einkommensgruppen zu stärken, die am meisten unter der Inflation leiden. Daher wird das Einkommen im Einstiegsbereich deutlich über der Inflationsrate erhöht. Die Inflation ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern in Österreich nach wie vor auf überdurchschnittlich hohem Niveau. Als Gewerkschaft sorgen wir in Kollektivvertragsverhandlungen dafür, dass sich die Eisenbahner:innen das Leben weiter leisten können. Attraktive Löhne und Arbeitsbedingungen ermöglichen, dass das dringend benötigte Personal rekrutiert werden kann. So werden auch die Stammbelegschaften entlastet, die seit langem viele Überstunden leisten müssen.“, ist Gerhard Tauchner, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida mit dem KV-Abschluss zufrieden.

„Wir haben bereits im vergangenen Jahr mit dem Abschluss bis November 2024 einen guten Grundstein gelegt. Das waren heute konstruktive Gespräche auf Augenhöhe, in denen wir vernünftig und unaufgeregt die aktuellen Zahlen analysiert und den KV dementsprechend angepasst haben. Genauso muss Sozialpartnerschaft agieren, vorausschauend im Sinne der gesamten Branche. Wir sind eine Zukunftsbranche mit verlässlichen Unternehmen und ohne uns, ohne mehr Verkehr auf der Schiene, werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Es liegt also in unserem gemeinsamen Interesse, unsere Mitarbeiter:innen in den Unternehmen zu halten und neue für die Schiene zu gewinnen“, ergänzt Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbandes Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich.

Verbesserungen im KV-Rahmenrecht

In den heutigen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auch auf Verbesserungen im KV-Rahmenrecht geeinigt, so z. B. im Bereich der mobilen Reisendenbetreuung, Erleichterungen bei der Aufzeichnung von Arbeitszeiten („Lenkprotokoll“) sowie auf eine Ermächtigung für die Auszahlung einer abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie.