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IS-Terrorist: Gewerkschaft vida fordert einheitliche Ausbildung für Bewachungsgewerbe

Utl.: Von „Win-Win-Situation“ durch ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz würden Beschäftigte, Betriebe und Kunden profitieren

Anlässlich des Falls eines, wie sich später herausgestellt hat, verurteilten IS-Terroristen, der im Wiener Austria Center als Security gearbeitet hat, und jetzt in U-Haft sitzt, da er eine Arbeitskollegin mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben soll, fordert Ernst Kreissler, Vorsitzender des Ausschusses Bewachung in der Gewerkschaft vida die Bundesregierung zur raschen Umsetzung eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes auf. Mit einem solchen Gesetz müssten einheitlichen Ausbildungskriterien und Befugnisse für die Beschäftigten in der Bewachung klar geregelt bzw. abgegrenzt werden. „Von einheitlichen Qualitätsstandards würden sowohl die Beschäftigten mit einer besseren Qualifikation und Bezahlung als auch die Betriebe, die unter Personalnot leiden, sowie deren Kunden profitieren“, ist Kreissler von dieser „Win-Win-Situation“ für alle Beteiligten überzeugt. „Es geht darum, das Arbeiten in der Branche attraktiver zu gestalten. Mit ausreichenden gut geschulten und gewissenhaft überprüften Personalreserven könnten Situationen wie im konkreten Anlassfall im Austria Center sicherlich besser vermieden werden“, so der vida-Gewerkschafter.

So fordert die Gewerkschaft, dass im Rahmen eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes die Mindestanforderungen eine Gesamtdauer der theoretischen und praktischen Ausbildung im Bewachungsgewerbe ein Stundenausmaß von mindestens 264 Stunden umfassen müsste. Neben konkreten Mindestanforderungen für die Ausbildung müssten ebensolche auch für die ausbildenden Stellen formuliert werden, fügt Kreissler hinzu.

Bei der Gestaltung der Ausbildung gelte es auch fachliche Grundsätze im Gesetz zu berücksichtigen: Das Bewachungsgewerbe sei eine auf personen- und objektorientierte Dienstleistung, deren Angebot sich an die verändernden Sicherheitsbedürfnissen – bezogen auf allgemeine Gefahren, wie Gesundheits-, Lebensgefährdung oder Gefahr für das Eigentum – orientieren müsse. Es gelte dabei, die unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen, wie öffentliche und private Einrichtungen, Gemeinden, Spitäler, Gerichte, Öffentlicher Verkehr, aber auch jene der Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen.

„Die Branche zeichnet sich durch hohe Fluktuation und Personalnot aus. Dies ist nicht verwunderlich, da die hohen Belastungen und die große Verantwortung im Beruf in keiner Relation zum Lohn stehen und nicht zuletzt auch durch die Pandemie der ohnehin schon hohe Arbeitsdruck auf den Schultern der Beschäftigten noch einmal zugenommen hat“, bekräftigt Kreissler die dringende Notwendigkeit eins Sicherheitsdienstleistungsgesetzes.