vida

… und plötzlich Pleite!

Was tun, wenn der Arbeitgeber insolvent ist? vida klärt auf!

„vidaHören“ im Gespräch mit Rechtsexpertin Maria Buhr. Gleich reinhören!

In  der Corona-Krise sind viele Betriebe in die Pleite geschlittert. Damit tauchen bei ArbeitnehmerInnen Zukunftsängste und viele Fragen auf: Was passiert mit meinem Arbeitsplatz? Bekomme ich noch ein Geld? Wer kann mir jetzt helfen? vida  klärt auf.

Was bedeutet Insolvenz?

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, also nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten hat, um seinen Verpflichtungen, wie die Zahlung von Löhnen und Gehältern, nachzukommen.

Welche Schritte muss mein Arbeitgeber setzen?

Wird der Arbeitgeber insolvent, ist er verpflichtet, ein Insolvenzverfahren bei Gericht zu beantragen. Es kann ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung sein oder ein Konkursverfahren. Im Konkurs und im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung übernimmt der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter die Funktion des Arbeitgebers und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung behält der Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten. Zur Überwachung und Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Kündigungen, wird vom Gericht ein Sanierungsverwalter bestellt.

Was bedeutet die Insolvenz für mich als ArbeitnehmerIn?

Die Insolvenz des Arbeitgebers bedeutet nicht automatisch, dass der Betrieb stillgelegt wird und man gekündigt wird. Das Arbeitsverhältnis bleibt auch mit Insolvenzeröffnung grundsätzlich bestehen. Somit ist man verpflichtet, weiterhin seiner Arbeit nachzukommen. Zu einer Kündigung kommt es insbesondere dann, wenn der Betrieb aufgrund der Insolvenz geschlossen wird.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber kein Gehalt zahlt?

Zunächst ist zu prüfen, ob bereits eine Insolvenz vorliegt. Dies kann man auf der Website www.edikte.justiz.gv.at. Liegt keine Insolvenz vor, sollte man offene Ansprüche einfordern und – nach arbeitsrechtlicher Beratung durch die Gewerkschaft vida – das Arbeitsverhältnis durch einen vorzeitigen Austritt lösen. vida klagt offene Ansprüche ein und führt bei Bedarf auch Exekution. Ist der Arbeitgeber bereits insolvent, sollte man sich rasch an den ISA wenden, um alle offenen Ansprüche
geltend zu machen.

Was ist der ISA?

Der ISA – der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen – ist ein Verein von ÖGB und Arbeiterkammer. Er berät und unterstützt betroffene Beschäftigte. Die Gewerkschaft vida berät ebenfalls und stellt den Kontakt zum ISA her.

Was ist der Insolvenz-Entgelt-Fonds?

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds wurde geschaffen, damit ArbeitnehmerInnen trotz Insolvenz des Arbeitgebers ihr Geld bekommen. Betroffene haben ab Eröffnung des  Insolvenzverfahrens sechs Monate Zeit, offene Ansprüche, wie Löhne bzw. Gehälter, Überstunden, Sonderzahlungen oder auch Urlaubsersatzleistung, zu beantragen.

Wie kann der Betriebsrat helfen?

Gerät ein Betrieb in wirtschaftliche Schieflage, ist der Betriebsrat besonders gefordert. Die Belegschaft ist zu informieren, Auswirkungen auf die Beschäftigten sind zu prüfen. Generell gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei wesentlichen Änderungen wie Übernahmen, Fusionen oder Schließungen ehestmöglich den Betriebsrat zu informieren. Der Betriebsrat kann Maßnahmen vereinbaren, die negative Auswirkungen für die Beschäftigten möglichst geringhalten sollen, zum Beispiel einen Sozialplan. Die Gewerkschaft steht dabei beratend zur Seite.

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