Der vida-Bundesvorstand und das vida-Präsidium
Stimmberechtigte Mitglieder sind die Mitglieder des Präsidiums, die Landesvorsitzenden, Delegierte der Fachbereiche, je drei Vertreterinnen/Vertreter der Abteilungen und mindestens eine/ein Vertreterin/Vertreter der anerkannten Fraktionen.
Das Präsidium führt die Geschäfte zwischen den Bundesvorstandssitzungen und ist sowohl dem Gewerkschaftstag, als auch dem Bundesvorstand berichtspflichtig. Das Präsidium besteht aus der/dem Vorsitzenden, vier StellvertreterInnen, den Vorsitzenden der acht vida-Fachbereiche, den Vorsitzenden der Frauen-, Jugend- und PensionistInnenabteilung und weiteren drei Mitgliedern.