Hol dir deine Finanzamtsbestätigung
Wusstest du, dass … Gewerkschaftsbeiträge von der Lohnsteuer voll absetzbar sind?! Und zwar als Werbungskosten. Wird der Mitgliedsbeitrag selbst eingezahlt – und nicht direkt von deinem Betrieb bzw. deiner zuständigen Pensionsverrechnungsstelle abgezogen, kann er bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden. In diesem Fall kann das Finanzamt eine Bestätigung über die geleisteten Gewerkschaftsbeiträge von dir verlangen.
>> Hier Finanzamtsbestätigung online abrufen
Du kannst Finanzamtsbestätigungen über die vida-Website online erstellen, speichern oder ausdrucken. Abgerufen werden können die Finanzamtsbestätigungen für die letzten fünf Jahre.
Und so funktioniert’s: Um die Finanzamtsbestätigung online abrufen zu können, ist ein Login mit Username und Passwort auf www.vida.at erforderlich. Solltest du noch nicht registriert sein, kannst du das gleich hier nachholen.
Bitte beachte: Finanzamtsbestätigungen stehen nur für Beitragszahlungen zur Verfügung, die bei der laufenden Lohnsteuerberechnung (Lohnabzug/Pensionsabzug) noch nicht berücksichtigt worden sind!
Bei weiteren Fragen wende dich an deine vida-Landesorganisation.