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Pensionskonto

Kontoerstgutschrift – was ich darüber wissen sollte!

Was ist das neue Pensionskonto?
Das neue Pensionskonto ist die Berechnungsgrundlage für die Pension. Pensionen bleiben weiterhin umlagefinanziert: Das bedeutet, dass die aktiv im Erwerbsleben stehende Generation durch ihre Beitragsleistung einen erheblichen Teil der für die Pensionsfinanzierung notwendigen Mittel aufbringt.

Für wen gilt das neue Pensionskonto?
Das Pensionskonto gilt für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Pensionskontoinhaber, die bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, erhalten eine Mitteilung über die Höhe ihrer Kontoerstgutschrift zugesendet. Sie bildet das „Startkapital“ für das neue Pensionskonto und berücksichtigt alle Pensionszeiten, die in Österreich bis 31. Dezember 2013 erworben wurden. Pensionskontoinhaber, die erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, haben ihre Pensionsansprüche bereits im Pensionskonto gespeichert. Auch sie erhalten den aktuellen Stand ihres Pensionskontos zugesendet.

Was ist die Kontoerstgutschrift und für wen wird sie berechnet?
Die Kontoerstgutschrift gilt für alle ab dem 1. Jänner 1955 geborenen Versicherten, die Versicherungszeiten vor 2005 erworben haben. Aus den Versicherungszeiten bis Ende 2013 wird eine Kontoerstgutschrift gebildet und ins neue Pensionskonto überführt. Die Kontoerstgutschrift geteilt durch 14 ergibt die aktuelle monatliche Bruttopension zum Regelpensionsalter. Dies wäre der Betrag der Pension, wenn keine weiteren Pensionszeiten mehr erworben werden. Steuer und Krankenversicherungsbeiträge sind davon noch nicht abgezogen.Woher bekomme ich Infos zu meinem Pensionskonto?
Bei allgemeinen Fragen wende dich an die Pensionskonto-Hotline unter 050303-87000. Auskunftszeiten sind Mo-Do von 7.00 bis 15.30 Uhr und Fr 7.00 bis 15 Uhr.  Persönliche Beratungen sind in den verschiedenen Landesstellen der Pensionsversicherungsanstalt PVA möglich.
Wie lange kann ich Versicherungszeiten nachmelden?
Du kannst der Pensionsversicherungsanstalt bis zum 31.12.2016 fehlende Versicherungszeiten melden. Die Kontoerstgutschrift wird dann neu berechnet. Auch später ist es noch möglich, Zeiten zu melden, das könnte allerdings Nachteile für dich bringen.
Wann muss ich Kindererziehungszeiten melden?
Deine Kindererziehungszeiten scheinen nicht im Versicherungsdatenauszug auf? Dann solltest du dich so rasch wie möglich bei der PVA melden! Fehlende Zeiten bedeuten nämlich: Deine Pension fällt geringer aus.
Muss ich Schul- und Studienzeiten jetzt nachkaufen?
Schul- und Studienzeiten kannst du jederzeit nachkaufen. Interessant ist ein Nachkauf dann, wenn dir wenige Versicherungsmonate bis zum Pensionsantritt fehlen oder du deine Pension erhöhen möchtest. Du musst beim Nachkauf mit Kosten in der Höhe von 1.060,20 Euro pro Monat rechnen. Einen Teil kannst du dir über die ArbeitnehmerInnenveranlagung wieder zurückholen.
Wie kann ich meine Beitragsgrundlagen überprüfen?
Du musst deine Beitragsgrundlagen zunächst bei der PVA anfordern. Das geht ganz formlos, auch per Telefon oder Mail. Sobald dein Pensionskonto freigeschaltet ist, kannst du deine Beitragsgrundlagen auch im elektronischen Pensionskonto einsehen und überprüfen. Dazu brauchst du allerdings eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.  Die Beitragsgrundlagen müssen mit deinem jeweiligen Bruttoeinkommen übereinstimmen. Sollte das nicht der Fall sein, hat der/die ArbeitgeberIn möglicherweise nicht oder falsch angemeldet.
Wie kann ich meine Beitragszeiten überprüfen?
Um deine Beitragszeiten zu überprüfen, brauchst du eine detaillierte Aufstellung der Versicherungszeiten (= Versicherungsdatenauszug). Einen Versicherungsdatenauszug kannst du beim zuständigen Pensionsversicherungsträger schriftlich (= auch per E-Mail), telefonisch oder persönlich anfordern.
Wo und wie kann ich unrichtige Beitragsgrundlagen melden?
Für unrichtige Beitragsgrundlagen ist die Gebietskrankenkasse zuständig. Bitte gebe den Sachverhalt schriftlich (Mail, Brief) oder persönlich zu Protokoll. Ideal wäre, wenn du entsprechende Nachweise liefern könnest (Lohnzettel, Kontoauszüge etc).
Meine Versicherungszeiten stimmen nicht, was tun?
Sollten bei dir Zeiten fehlen oder falsch gemeldet sein, wende dich an deine Gebietskrankenkasse, und zwar schriftlich oder im Zuge einer persönlichen Beratung – dein Anliegen muss zu Protokoll gegeben werden.
Wie kann ich meine Kontoerstgutschrift überprüfen?
Wenn du Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen überprüft hast und diese in Ordnung sind, kannst du davon ausgehen, dass die Kontoerstgutschrift auch richtig berechnet ist. Die Pensionsversicherungsträger setzen für die Berechnung ein geprüftes Programm ein.
Wenn du genauere Informationen über die Berechnung der Kontoerstgutschrift wünschst, kannst du die Berechnungsgrundlagen von der PVA anfordern. Solltest du nach deren Prüfung noch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kontoerstgutschrift haben, kannst du bis Ende 2016 einen Bescheid anfordern und die Höhe der Kontoerstgutschrift in einem Rechtsverfahren überprüfen lassen.

Funktioniert das Pensionskonto wie ein Girokonto?
Nein, auf das Pensionskonto werden keine realen Geldbeträge eingezahlt und es zeigt keinen Saldo an. Es weist aus, welchen Pensionswert die bereits geleisteten Pensionsbeiträge nach aktuellem Stand haben.
Wann kann ich auf mein Geld am Pensionskonto zugreifen?
Auf dem Pensionskonto liegt kein angespartes Guthaben. Es zeigt nur die Leistung aus der Pensionsversicherung, die du bekommen würdest, wenn du bereits eine reguläre Alterspension  beantragen könntest.
Wie ist das Geld am Pensionskonto veranlagt?
Die Beiträge, die du in die Pensionsversicherung einzahlst, werden im Umlageverfahren für die Finanzierung von laufenden Pensionsleistungen verwendet. Derzeit Aktive zahlen also für Menschen, die derzeit im Ruhestand sind. Da kein Kapitalstock aufgebaut wird, wird auch kein Geld auf den Kapitalmärkten veranlagt. Das Umlagesystem der gesetzlichen Sozialversicherung hat sich als wesentlich robuster und krisensicherer erwiesen als kapitalmarktgedeckte Versicherungssysteme, die seit der Finanzkrise 2008 nur geringe Erträge und damit niedrige Leistungen erwirtschaftet haben.
Gibt es eine Kapitalgarantie für die eingebuchten Beträge?
Das Pensionskonto enthält kein Sparguthaben. Es gibt lediglich Auskunft über die garantierte Pensionsleistung. Da du Beiträge einzahlst, hast du Anspruch auf eine Pension in gesetzlichem Ausmaß – vorausgesetzt du hast die nötigen Versicherungszeiten und bist bereits im Pensionsalter.
Ich habe zwei Jobs – zahle ich doppelt ins Pensionskonto ein?
Ja, wenn beide Dienstverhältnisse (einzeln oder gemeinsam) die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, werden von beiden Einkommen 1,78 Prozent deinem Pensionskonto gutgeschrieben.
Sind auch geringfügig Beschäftigte pensionsversichert?
Nein. Wenn du geringfügig beschäftigt bist, erwirbst du  keine Zeiten in der Pensionsversicherung und auch keine Gutschriften für das Pensionskonto. Du kannst dich jedoch freiwillig selbstversichern.
Wem werden Zeiten der Kindererziehung angerechnet – Mutter oder Vater?
Grundsätzlich werden der Mutter die Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung zugerechnet. Wenn allerdings der Vater des Kindes überwiegend für die Kindererziehung zuständig war, muss er das der Pensionsversicherungsanstalt melden.
Bin ich pensionsversichert, wenn ich arbeitslos bin? 
Auch wenn du Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommst, erwirbst du Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung.

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