Mindestlohntarif für KindergartenassistentInnen
Mit 1. Jänner 2014 werden die Mindestlöhne für KindergartenhelferInnen und -assistentInnen deutlich erhöht. Die Gewerkschaft vida hat beim Bundeseinigungsamt, das im Sozialministerium angesiedelt ist, eine Anhebung um 3 Prozent erreicht. Alle Beträge werden zudem auf den nächsten Euro aufgerundet. Damit ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 3,02 Prozent. Der Mindestlohn für die unterste Lohngruppe liegt künftig bei 1.365 Euro.
Anrechnung von Elternkarenz
"Besonders erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, neben der Lohnerhöhung für die Beschäftigten auch in den entgeltrechtlichen Bestimmungen Verbesserungen zu erreichen, die sich ebenfalls positiv auf das Einkommen auswirken. Elternkarenz wird ab 1.Jänner 2014 im Ausmaß von bis zu 18 Monaten angerechnet“, sagt die für den Bereich zuständige vida-Bundesfachgruppensekretärin Michaela Guglberger. „Davon profitieren vor allem Frauen, dieser Abschluss ist also auch ein wichtiger sozialpolitischer Schritt in Richtung Einkommensangleichung.“
Der Mindestlohntarif gilt für KindergartenhelferInnen bzw. KindergartenassistentInnen, die in privaten Kindergärten beschäftigt sind. Österreichweit sind das rund 5.000 ArbeitnehmerInnen, in der überwiegenden Mehrheit Frauen.