Au-pairs: Neuer Mindestlohn 2014
Mit Jahresanfang 2014 tritt ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs in Kraft. Das im Sozialministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt hat dem entsprechenden Antrag der Gewerkschaft vida zugestimmt. Der monatliche Mindestlohn für maximal 20 Wochenstunden Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft wird mit 1. Jänner 2014 auf 395,31 Euro angehoben.
Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.
Der Mindestlohn in Höhe von 395,31 Euro entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2014.