KV Privatkrankenanstalten
Das Verhandlungsergebnis vom 2. März 2015 ist nun fix und gilt rückwirkend ab 1.3.2015.
- Lohn- und Gehaltserhöhung von 2 %
- Erhöhung der KV-Zulagen von 2 %
- Zusätzliche Erhöhung des Verwaltungsgehaltsschemas
- Mindestgehalt liegt in der Verwendungsgruppe 2.A. bei €1.450,--
- Mindestgehalt liegt in der Verwendungsgruppe 2.B. bei €1.400,--
-
Zusätzliche Erhöhung des Arbeiterlohnschemas
Mindestlohn liegt in der Lohnkategorie C bei € 1.400,-- - Erweiterung der Leitungszulage
- Lohnschema für Lehrlinge
- Gehaltsschema für Ärztinnen in Reha-Kliniken