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Verhandlungserfolg bei Arbeitszeitverkürzung

Wesentliche Punkte auf dem Weg zur 38,5-Stundenwoche für Eisenbahner durchgesetzt.

„Durch die Entschlossenheit und Solidarität der Beschäftigten und Betriebsräte im Eisenbahnsektor haben wir einen Meilenstein in punkto Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Sicherung der Arbeitsplätze im Eisenbahnsektor errungen“, sagt Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida. In der Nacht von gestern auf heute konnten die Verhandlungen der Gewerkschaft mit dem Fachverband Schiene in der Wirtschaftskammer über arbeitszeitverkürzende und arbeitsplatzsichernde Maßnahmen im Eisenbahnsektor erfolgreich abgeschlossen werden.

Für mehr als 90 Prozent der Beschäftigten  gilt  sofort die 38,5-Stundenwoche

„Die Betriebsversammlungen und Betriebsrätekonferenzen im Eisenbahnsektor waren notwendig, damit der Sozialpartner seine Verweigerungshaltung endlich aufgab, an den Verhandlungstisch zurückkehrte und nach wochenlangen Marathonverhandlungen schließlich zum Einlenken bewogen werden konnte“, so Hebenstreit weiter. „Jetzt kann ab sofort die Umsetzung der 38,5-Stundenwoche im Schienensektor beginnen. Als erster Schritt wird mit Wirksamkeit 1. Juli 2013 die 38,5-Stundenwoche für Beschäftigte, die dem Arbeitszeitkollektivvertrag (AZ-KV) der ÖBB unterliegen, umgesetzt. Damit gilt für mehr als 90 Prozent der Beschäftigten in der Schienenbranche sofort die 38,5-Stundenwoche“, so der Gewerkschafter.

Möglichkeit, Betriebsvereinbarung für 38,5 Stunden abzuschließen

Aber nicht nur bei den ÖBB, auch in den anderen Eisenbahnunternehmen müsse für den Nacht- und Schichtdienst die Einführung der 38,5-Stundenwoche konsequent und ohne Verzögerung weiterverfolgt werden. „Deshalb haben wir uns auch durchgesetzt, dass zeitgleich für jene Eisenbahnunternehmen, die nicht dem Arbeitszeit-KV der ÖBB unterliegen, durch den Kollektivvertrag die Möglichkeit geschaffen wurde, mittels Betriebsvereinbarung die Wochenarbeitszeit auf 38,5 Stunden zu reduzieren“, betont Hebenstreit. In jenen Unternehmen, in denen es nicht sofort gelinge, eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu vereinbaren, trete als Ausgleich mit 1. Juli 2013 eine Erhöhung der KV-Gehälter um 3,5 Prozent in Kraft.  

Aufwertung der Nachtarbeitsstunden

Für die Beschäftigten in der gesamten Branche sei auch ein wesentlicher Erfolg, dass als zusätzliche entlastende Arbeitszeitmaßnahme  - ebenfalls mit Wirksamkeit 1. Juli 2013 – bei durchgehender Nachtarbeit die Nachtarbeitsstunden mit einem Zeitfaktor aufgewertet werden konnten. „Die so gewonnenen Zeitguthaben können durch die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen konsumiert werden“, so Hebenstreit. 

 Darüber hinaus sei es der Gewerkschaft gelungen, dass die Beschäftigten bei Eisenbahnunternehmen, für die der ÖBB-Arbeitszeit-KV nicht gilt, zukünftig die Nachtzulage in der Höhe von 2,75 Euro bereits ab der ersten und nicht wie bisher erst ab der dritten Nachtschichtstunde ausbezahlt bekommen. „Wir konnten die Arbeitgeberseite auch davon überzeugen, dass unter Beiziehung externer Experten Arbeitszeitmodelle mit der Gewerkschaft entwickelt werden müssen. Damit muss dem steigenden Durchschnittsalter der Beschäftigten durch die gesetzlich erzwungenen Erhöhungen des Pensionsantrittsalters Rechnung getragen werden“, unterstreicht Hebenstreit. Diese Modelle sollen auch die Diskussionsgrundlage für zukünftige Kollektivvertragsverhandlungen bilden.
Große Solidarität der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner

„Es war ein steiniger Weg. Das Verhandlungsergebnis hat Bewegung auf beiden Seiten erforderlich gemacht. In den wesentlichen Punkten konnten wir uns dennoch auf ganzer Linie im Interesse der Beschäftigten durchsetzen. Das ist nicht zuletzt auch der großen Solidarität der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner zu verdanken“, schloss Hebenstreit.
 

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