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Wie zum Betriebsrat?

Wähl dir einen!

In deinem Betrieb gibt es keinen Betriebsrat? Dann wird es aber Zeit! Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Betriebsratswahl.

Betriebsrat – wofür?
Der Betriebsrat, das sind gewählte KollegInnen im Betrieb, die für die Rechte der Belegschaft eintreten. Sie sorgen dafür, dass Kollektivverträge eingehalten werden, verhandeln Betriebsvereinbarungen, haben Mitspracherecht bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten, dürfen zu Kündigungen und Entlassungen Stellung nehmen oder diese bei Gericht anfechten und vieles mehr. BR können das, weil sie Gesetz und Gewerkschaft hinter sich haben.

BR-Wahl – in jedem Betrieb möglich?
Ein BR darf gewählt werden, wenn mindestens fünf stimmberechtigte ArbeitnehmerInnen im Betrieb beschäftigt sind. Achtung, Arbeitgeber und deren Verwandte werden nicht mitgerechnet. Sie gelten als UnternehmerInnen und sind daher von der ArbeitnehmerInnenvertretung und BR-Wahl ausgenommen.

Wer darf wählen? Wer darf kandidieren?
Wahlberechtigt sind ArbeitnehmerInnen, die im Betrieb beschäftigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch ArbeitnehmerInnen, die sich im Karenzurlaub oder in Altersteilzeit befinden oder Präsenzdienst/Zivildienst versehen, sind wahlberechtigt. Zum Betriebsrat kandidieren dürfen ArbeitnehmerInnen, die am Tag der Ausschreibung der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind (Ausnahme neu errichtete Betriebe).   

Wie viele Mitglieder hat ein BR?
Je nach Anzahl der ArbeitnehmerInnen gibt es unterschiedlich viele BR-Mitglieder. In einem Betrieb mit zum Beispiel zehn ArbeitnehmerInnen gibt es zwei BR-Mitglieder. Ein Betrieb mit 2.000 Beschäftigten hat 16 BR-Mitglieder. Übrigens, in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen, in Konzernen kann ab zwei Betrieben mit BR eine Konzernvertretung gebildet werden.

Gemeinsamer oder getrennter BR?
Gewählt werden kann jeweils ein Betriebsratsorgan getrennt für ArbeiterInnen und Angestellte oder mit Beschluss ein für beide Gruppen gemeinsamer BR.

Wie läuft die BR-Wahl ab?
Das aktuelle Arbeitsverfassungsgesetz schreibt bestimmte Fristen und Termine sowie ein festgelegtes Wahlverfahren vor. Zunächst ist eine Betriebsversammlung einzuberufen. Dann wird der Wahlvorstand gewählt. Er bereitet die BR-Wahl vor und führt diese durch. Es wird mit persönlicher Stimmabgabe gewählt. Ist das nicht möglich, kann die Stimme auch mit Wahlkarte abgegeben werden. Gewählt wird ein BR für vier Jahre.

Was passiert nach der BR-Wahl?
Es wird das vorläufige Endergebnis festgestellt. Vorläufig deshalb, weil eine dreitägige Frist besteht, in der die Gewählten mitteilen können, ob sie die Wahl annehmen oder nicht. Das Wahlergebnis muss per Anschlag oder schriftlicher Mitteilung kundgemacht werden. Damit der neu gewählte Betriebsrat Rechts- und Parteifähigkeit erhält, muss er sich innerhalb einer Frist von sechs Wochen konstituieren.

Kann ich wegen aktiver Wahlbeteiligung gekündigt werden?
Die Mitglieder des Wahlvorstands, die KandidatInnen zur BR-Wahl und die gewählten BetriebsrätInnen dürfen im Zusammenhang mit der Wahl nicht gekündigt werden. Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Auf dem ÖGB-Portal www.betriebsraete.at findest du viel Wissenswertes, Formulare und den „Betriebsratswahlhelfer“ – ein spezielles Programm für Gewerkschaftsmitglieder, das Schritt für Schritt durch die BR-Wahl führt.
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