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Schwangere in schwieriger Pandemie-Phase freistellen!

Ob geimpft oder nicht - es braucht gesetzliche Nachbesserungen.

Trotz massiv steigender Neuinfektionszahlen haben schwangere Arbeiterinnen nach wie vor keinen Anspruch auf Freistellung. In vielen Produktionshallen ist es jedoch nicht möglich, ausreichend Abstand zu den Kolleginnen und Kollegen einzuhalten. Unsere vida-Bundesfrauenvorsitzenden Olivia Janisch fordert daher, gemeinsam mit der Bundesfrauenvorsitzenden der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), Klaudia Frieben, und Gewerkschaft Bau-Holz-Bundesfrauensprecherin Brigitte Schulz, dass gerade jetzt in dieser schwierigen Pandemie-Phase alle Schwangeren, egal ob geimpft oder nicht, die Möglichkeit auf Sonderdienstfreistellung erhalten.

Nicht alle erhalten zurzeit eine Freistellung

Die Bundesregierung ist daher in der Pflicht, sofort gesetzliche Nachbesserungen für schwangere Arbeitnehmerinnen vorzunehmen. Zurzeit gilt, dass ausschließlich Schwangere „mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist“, eine Freistellung erhalten. Dieser Anspruch gilt auch nur mehr für alle jene, die keinen vollen Covid-Impfschutz haben. Geimpfte Arbeitnehmerinnen und alle Arbeiterinnen in Produktionsbetrieben sind somit ausgenommen.

Freistellung ist der einzige Weg, vor einer Infektion zu schützen

„In Produktionshallen wird oft eng zusammengearbeitet, es ist meist sehr anstrengende Arbeit, die hier geleistet wird. Schwangere Frauen müssen in dieser Situation unabhängig von ihrem Impfstatus ganz besonders geschützt werden“, bekräftigt Brigitte Schulz.

„Genauso wie die Kolleginnen in der Warenerzeugung sind auch Berufsgruppen mit Kundenkontakt zu schützen.“

vida-Bundesfrauenvorsitzenden Olivia Janisch

Die Kolleginnen im Krankenhaus oder in Pflegeheimen haben regelmäßig Kontakt mit Covid-PatientInnen und müssen schon viel zu lange Übermenschliches leisten, was auch deren körperliche und psychische Gesundheit belaste. „In so einer Umgebung gibt es keinen 100-prozentigen Schutz, auch nicht mit einer Impfung“, warnt Olivia Janisch. Die Freistellung ist daher der einzige Weg, sie vor einer Infektion zu schützen, bekräftigen die Gewerkschafterinnen.

Gesetzlicher Sonderfreistellungsanspruch ist notwendig

Die Diskriminierung schwangerer Frauen am Arbeitsplatz und die Spaltung zwischen Geimpften und Ungeimpften müsse mit einem gesetzlichen Sonderfreistellungsanspruch umgehend beendet werden. „Der Regierung müssen alle schwangeren Frauen und ihre ungeborenen Kinder gleich viel wert sein – am Arbeitsplatz und auch in der Gesellschaft darf es keine Diskriminierung geben“, bekräftigen Janisch, Schulz und Frieben.

 

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