Tirol

Verurteilung von Schweizer Fluglotsen löst auch in Österreich „Entsetzen“ aus

Gewerkschaft vida: Meldung von nicht fahrlässig begangenen Fehlern nicht durch Angst vor Strafe unterdrücken.

Am Mittwoch wurde in Zürich ein Flugverkehrsleiter zu einer Geldstrafe auf Bewährung gerichtlich verurteilt. Dieser habe 2011 zwei Piloten auf sich kreuzenden Startbahnen kurz nacheinander eine Starterlaubnis erteilt. Ein Unfall wurde vermieden, da einer der Piloten den Fehler bemerkte und den Start abbrach. Der Flugverkehrsleiter meldete den Vorfall selbst. Nicht nur im Ausland, auch bei den österreichischen FluglotsInnen und ihrer Interessenvertretung, dem Fachbereich Luftfahrt in der Gewerkschaft vida, löst dieses Urteil „großes Entsetzen und Verunsicherung“ aus. „Eine solche Verurteilung ist kein Beitrag zur Hebung der Flugsicherheit. Ganz im Gegenteil", sagt Daniel Liebhart, stv. Vorsitzender des vida-Fachbereichs und selbst langjährig in der Flugsicherung tätig.

„Das Urteil stellt klar einen Schritt zurück für die Flugsicherheit dar. Das hohe Sicherheitsniveau in Österreichs Luftfahrt konnte trotz steigender Kapazitäten und zunehmendem Arbeitsdruck in der Flugsicherung und im Luftverkehr laufend verbessert werden, weil durch die bewährte Kultur der Fehlervermeidung und die damit verbundene Meldung derartiger Fehler, diese zukünftig besser vermieden werden konnten“, so Liebhart weiter.

„Bei nicht in fahrlässiger oder vorsätzlicher Absicht begangenen Fehlern lautet das europäische Erfolgskonzept daher nicht Strafen, sondern aus Fehlern lernen“, stellt Liebhart klar: „Alles andere könnte dazu führen, dass unbemerkt gebliebene Fehler aus Angst vor Strafe zukünftig nicht mehr gemeldet werden. Und das ist weder der Sicherheit des Luftfahrtpersonals insgesamt noch jener der Fluggäste sowie nicht direkt beteiligter Dritter dienlich“, warnt der vida-Gewerkschafter.

Hintergrundwissen: „Just Culture“

"Just Culture" ist eine Kultur, in der MitarbeiterInnen nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen, entsprechend ihrer Erfahrung und ihrer Ausbildung, bestraft werden, solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Durch das aktive Melden von Fehlern, soll der Luftverkehr laufend sicherere Regelungen erhalten. Die Gerichtsentscheidung führt dazu, dass dieses zentrale Prinzip in der Luftfahrt nicht mehr angewandt wird. Weitere Infos: https://www.eurocontrol.int/articles/just-culture

 

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