Steiermark

Entsetzen nach Razzia

vida fordert gesetzliche Anpassungen zum Schutz der PaketzustellerInnen.

"Dass die Paketzusteller unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Scheinselbständigkeit leiden, das deckt sich leider auch mit den jahrelangen Wahrnehmungen und Erfahrungen der Gewerkschaft vida im Bereich der Paketzustellung im Kleintransportgewerbe“, sagt Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida, zu den „horrenden Ergebnissen“ und zu Anzeigenflut, die eine Schwerpunktaktion der Finanzpolizei vor Weihnachten auf dem Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters in Salzburg ergeben hat. In den Medien wurde dazu jetzt von 50 Anzeigen u.a. wegen Verstößen gegen das Sozialversicherungsgesetz, Schwarzarbeit sowie das Melde- und Kraftfahrgesetz und von scheinselbständigen Fahrern als Frächter berichtet.

„Damit sich an solchen Zuständen endlich etwas zum Besseren ändert, muss – wie von der Gewerkschaft seit Jahren gefordert – an erster Stelle per Gesetz Transparenz in die nebulösen Strukturen der eigentlichen Auftraggeber und ihrer Subunternehmer gebracht werden!"

Markus Petritsch, Vorsitzender Fachbereich Straße

Höchste Zeit für Versenderhaftung

„Damit sich an solchen Zuständen endlich etwas zum Besseren ändert, muss – wie von der Gewerkschaft seit Jahren gefordert – an erster Stelle per Gesetz Transparenz in die nebulösen Strukturen der eigentlichen Auftraggeber und ihrer Subunternehmer gebracht werden“, fordert der vida-Gewerkschafter eine Haftung für die Versender von Paketen. „Ohne eine gesetzliche Versenderhaftung können Dumpingpreise im Hintergrund und ohne Verantwortung weiter von Auftraggebern und Konzernen diktiert werden und die Ausbeutung der Fahrer geht weiter. Es muss daher hier dringend ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden“, betont Petritsch.

Mehr Schutz und Kontrolle

Als weitere Maßnahme gegen die Ausbeutung fordert Petritsch zur Eindämmung der enormen Lenk- und Arbeitszeiten, dass wie bei den LKW und Bussen auch in gewerblich genutzten Kleintransportern unter 3,5 Tonnen ein digitales Kontrollgerät zu Aufzeichnung von Lenkzeiten eingebaut werden muss. Österreich könnte hier schon jetzt Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergreifen und mit gutem Beispiel vorangehen. Denn auf europäischer Ebene sei bereits gesetzlich geregelt, dass im grenzüberschreitenden Verkehr die Tonnagen für derartige Kleintransporter ab 1. Juli 2026 von 3,5 auf 2,5 Tonnen reduziert werden. „Das heißt, ab diesem Zeitpunkt ist in Kleintransportern ab 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht eine Lenkzeitaufzeichnung zwingend vorgeschrieben“, erörtert der vida-Gewerkschafter.

Gegen Scheinselbstständigkeit

Zur Kontrolle von Sozialbetrug und Scheinselbständigkeit sei zudem dringend eine personelle Aufstockung der Finanzpolizei notwendig, so Petritsch. „Denn die Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat erfassen nur die regulären Beschäftigungsverhältnisse und solche sind bei einer derart hohen Anzahl an Scheinselbständigkeit in dieser Branche nur sporadisch vorhanden.“ Jeder Finanzpolizist mehr spüle durch seine Kontrolltätigkeit das fünffache seines Jahresgehalts an Einnahmen für das Finanzamt und die Sozialversicherung herein, so der Gewerkschafter abschließend.


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