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Kollektivvertrag Rotes Kreuz: Abschluss in der 4. Verhandlungsrunde

In der vierten Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag (KV) für die Beschäftigten des Roten Kreuzes konnte eine Einigung erzielt werden. Neben der Lohn- und Gehaltserhöhung wurden auch zentrale Verbesserungen im Rahmenrecht durchgesetzt.

KV Abschluss

elmar gubisch - stock.adobe.com

Mehr Rechte und bessere Rahmenbedingungen

Im Rahmenrecht konnten folgende Verbesserungen erreicht werden:

Präsenzdienst wird angerechnet
Für Sanitäter:innen wird der Präsenzdienst bei facheinschlägiger Vordienstzeit künftig angerechnet. Das bringt eine faire Berücksichtigung von Qualifikation und Erfahrung.

Mehr Pflegefreistellung für Eltern von Kindern mit Behinderung
Für Kinder mit Behinderung und Bezug der erhöhten Familienbeihilfe besteht nun auch ab dem 12. Lebensjahr Anspruch auf eine zusätzliche Woche Pflegefreistellung.

Schnellere Anpassung bei Mehrarbeit
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Anpassung bei Mehrarbeit wurden deutlich verbessert: Statt bisher 12 Monaten reichen künftig 6 Monate.

Rechtsanspruch auf Altersteilzeit
Der Rechtsanspruch auf Altersteilzeit wurde neu verhandelt und im KV abgesichert.

Erster Schritt zur Teilpension
Ein erster Schritt in Richtung Teilpension konnte im Kollektivvertrag verankert werden – ein wichtiges Signal für flexible Übergänge in den Ruhestand.

Pflegezuschuss ab 1. Jänner 2026

Der Zusatz-KV für den Pflegezuschuss wird mit 1. Jänner 2026 neu abgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Bundesländer die entstehenden Kosten refundieren.

Ein Schritt nach vorne – gemeinsam erreicht

Der Abschluss zeigt: Verbesserungen im Roten Kreuz KV sind möglich, wenn Beschäftigte zusammenstehen und gewerkschaftlich organisiert sind.

Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung. Wer seine Arbeitsbedingungen weiter verbessern will, stärkt am besten die gemeinsame Stimme im Betrieb.

 

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