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Trinkgeld: Neue Regelung bringt soziale Absicherung und Transparenz

Einheitliche Trinkgeldpauschale sichert Pensionen, Arbeitslosen- und Krankengeld. Und sie verschafft Beschäftigten in der Gastronomie und Hotellerie Einsicht in Trinkgeldzahlungen.

Trinkgeld

SamBurt | Getty Images

Die Bundesregierung hat sich auf eine Neuregelung der Trinkgeldpauschale geeinigt. Der neue österreichweit gültige Pauschalbetrag beträgt 65 Euro für Servicekräfte mit Inkasso. In den Jahren 2027 und 2028 steigen diese Pauschalen auf 85 und 100 Euro. Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso, die Trinkgeld erhalten, gilt künftig eine Pauschale von 45 Euro, die 2028 auf 50 Euro erhöht wird. Ab 2029 wird jährlich valorisiert.

Euromünzen auf einer Rechnung
macgyverhh | Getty Images

10 Dinge, die Tourismus-Beschäftigte über die neue Trinkgeldregelung wissen sollten:

 

  • Egal, ob du in Wien oder in Salzburg arbeitest,
    die Regelung ist leicht verständlich und für alle gleich. 
  • Übersteigt dein Trinkgeld die Höhe der Trinkgeldpauschale?
    Kein Problem, in Zukunft müssen keine Nachzahlungen bei der Sozialversicherung geleistet werden. Die sogenannte „Öffnungsklausel nach oben“ wird in allen Bundesländern abgeschafft.
  • Bekommst du weniger Trinkgeld als die Trinkgeldpauschale?
    Kein Problem, dann kannst du beantragen, dass du für die Berechnung deines SV-Beitrages statt der Pauschale nur den tatsächlich erhaltenen Betrag zu deinem Bruttolohn addieren musst. 
  • Du arbeitest Teilzeit?
    Kein Problem, die Trinkgeldpauschale richtet sich nach deinen Wochenstunden und wird entsprechend reduziert.
  • Du hast aufgrund der ehemaligen Öffnungsklausel nach oben noch eine Rechnung bei der ÖGK offen?
    Wir haben erwirkt, dass Nachforderungen der ÖGK getilgt werden und Beschäftigte somit keine Hiobsbotschaft befürchten müssen. 
  • Du findest, Trinkgeld gehört den Beschäftigten und sollte daher steuerfrei sein?
    Mit der neuen Regelung ist die Steuerfreiheit von Trinkgeld abgesichert.
  • Mit der neuen Regelung erhöhen sich zwar deine Sozialversicherungsabgaben. Vor allem aber bringt dir das eine bessere soziale Absicherung:
    Laut den Berechnungen des ÖGB erhöht sich dein Pensionsanspruch nach 30 Jahren um rund 27 Euro pro Monat (14-mal), das Krankengeld um rund 41 Euro pro Monat und auch im Falle von Arbeitslosigkeit erhältst du bei einem vorangegangenen Bruttomonatslohn von 2.700 Euro künftig rund 22 Euro mehr an Arbeitslosengeld pro Monat.
  • Auch dein Arbeitgeber muss weiterhin einen Sozialversicherungsbeitrag leisten
    und sich somit an der Absicherung der Pension, dem Krankengeld und Arbeitslosengeld beteiligen. 
  • Mehr Transparenz für dich!
    Du hast mit der neuen Regelung das Recht, bei deinem Chef oder deiner Chefin die Höhe des per Kartenzahlung hereingekommenen Trinkgelds zu erfragen. So ist sichergestellt, dass dir den Arbeitgeber kein Trinkgeld unterschlägt.
  • Bei internen Weiterverteilungssystemen (Troncsystemen) muss die Art der Verteilung durch den Arbeitgeber offengelegt werden. Auch dies bietet dir Einsicht!

 

 

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