Hitze im Straßenverkehr: Arbeitgeber müssen Beschäftigte schützen
LKW-, Bus- und Taxilenker, Paketboten und Zusteller sind bei hohen Temperaturen besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Gewerkschaft vida fordert wirksame Schutzmaßnahmen und bessere Regeln für freie Dienstnehmer und Scheinselbstständige.
Strasse
Hohe Temperaturen sind für viele Beschäftigte im Straßenverkehr weit mehr als ein unangenehmes Komfortproblem. Wer Pakete ausliefert, Essen zustellt, LKW be- und entlädt oder stundenlang Fahrzeuge lenkt, ist der Hitze häufig direkt ausgesetzt. Die Gewerkschaft vida erinnert Arbeitgeber daher an ihre gesetzliche Fürsorgepflicht.
„Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor erheblichen Belastungen durch Hitze schützen, wenn die Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist.“Vorsitzender des vida-Fachbereichs Straße
Kein allgemeines Hitzefrei – aber klare Pflichten
Ein allgemeines Recht auf Hitzefrei gibt es in Österreich nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber bei hohen Temperaturen untätig bleiben dürfen.
„Wenn die Konzentration sinkt oder Hitze zur Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer wird, müssen Maßnahmen gesetzt werden“, erklärt Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida.
Gerade bei Tätigkeiten im Straßenverkehr könne nachlassende Konzentration schwerwiegende Folgen haben. Arbeitgeber seien deshalb verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Hitze belastet Paketboten und Zusteller besonders
Bei LKW-, Bus- oder Taxilenker denken viele zunächst an klimatisierte Fahrzeuge. Doch vor allem in älteren Fahrzeugen ist eine funktionierende Klimaanlage keineswegs selbstverständlich.
Zudem verbringen zahlreiche Beschäftigte einen beträchtlichen Teil ihrer Arbeitszeit außerhalb des Fahrzeugs. Das betrifft etwa Paketbot sowie Beschäftigte, die LKW be- und entladen.
„Wenn das gesamte Land zur Sauna wird, muss die Paket- oder Essenszustellung trotzdem in der prallen Sonne stattfinden“, kritisiert Petritsch. Arbeitgeber sollten daher zumindest ausreichend Trinkwasser, Schattenplätze, zusätzliche Pausen und weitere Möglichkeiten zur Abkühlung bereitstellen.
Treten gesundheitliche Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit oder Kreislaufprobleme auf, sollten Beschäftigte diese sofort melden und bei Bedarf medizinisch abklären lassen.
Hitzeschutzverordnung gilt nicht für alle Beschäftigten
Seit 2026 gilt in Österreich eine Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria der Stufe 2 müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen umsetzen. Diese Warnstufe wird laut Arbeitsinspektion ungefähr ab einer gefühlten Temperatur von 30 bis 34 Grad erreicht.
Allerdings bestehen weiterhin erhebliche Lücken. Freie Dienstnehmer, Selbstständige und Scheinselbstständige sind von vielen Schutzbestimmungen nicht oder nur unzureichend erfasst.
Das betrifft etwa Fahrradbot sowie Beschäftigte in der Paketzustellung, die über Subunternehmen oder als vermeintlich Selbstständige arbeiten.
Plattformarbeit: Pause bedeutet oft Einkommensverlust
Fahrradbot arbeiten eindeutig im Freien und wären grundsätzlich von den Schutzbestimmungen umfasst – sofern sie regulär angestellt wären.
Viele Zusteller arbeiten jedoch als freie Dienstnehmer für Plattformen. Dadurch sind Unternehmen wie Foodora, Lieferando oder Wolt nicht im gleichen Ausmaß verpflichtet, Maßnahmen zum Hitzeschutz umzusetzen.
Teilweise erhalten Rider lediglich die Empfehlung, bei Erschöpfung nach zwei Stunden eine Pause einzulegen. Während dieser Pause verdienen sie jedoch nichts, da sie pro Auftrag bezahlt werden.
Gerade bei extremer Hitze steigen häufig die Bestellungen, weil mehr Menschen zu Hause essen möchten. Die Zusteller stehen damit vor einem Dilemma: Sie müssten aus gesundheitlichen Gründen pausieren, verlieren dadurch aber Einkommen.
vida fordert bessere Regeln für Hitzeschutz
Aus Sicht der Gewerkschaft vida braucht es verbindliche Schutzbestimmungen für alle Beschäftigten – unabhängig davon, ob sie angestellt, frei beschäftigt oder über Subunternehmen tätig sind.
„Beim Arbeitsschutz bei Hitze ist bei fast allen Berufsgruppen im Straßenverkehr noch viel zu wenig geregelt“, kritisiert Petritsch. Es fehle unter anderem an verbindlichen Vorgaben für den Zugang zu Trinkwasser, Schatten und geeigneten Räumen zum Abkühlen.
Die Gewerkschaft vida fordert Politik und Arbeitgeber auf, die Lücken im Arbeitsschutz zu schließen. Hitzeschutz darf weder vom Fahrzeugmodell noch von der Beschäftigungsform oder vom guten Willen eines Unternehmens abhängen.