Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen ab 2026 möglich
vida begrüßt gesetzliche Neuerung. Plattformbeschäftigte wie Fahrradbot:innen brauchen dringend besseren Schutz.
Freie Dienstnehmer:innen
Eine langjährige gewerkschaftliche Forderung wird endlich Realität: Ab 1. Jänner 2026 dürfen auch für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge abgeschlossen werden. Die Gewerkschaft vida sieht darin einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen prekäre Arbeitsverhältnisse – insbesondere in der boomenden Plattformökonomie.
„Damit wird eine langjährige gewerkschaftliche Forderung endlich aufgegriffen“, betont Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida.
„Am Ende kommt es auf die konkrete Umsetzung an – und auf die Bereitschaft der Arbeitgeber, soziale Verantwortung zu übernehmen."
14.000 Betroffene ohne Mindestlohn
In Österreich gibt es rund 14.000 freie Dienstnehmer:innen, die zwar ähnlich wie Arbeitnehmer:innen tätig sind, aber bisher keine arbeitsrechtlichen Mindeststandards genießen konnten. Sie hatten weder Anspruch auf bezahlten Urlaub noch auf Sonderzahlungen oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit – auch ein geregelter Mindestlohn war nicht vorgesehen.
„Besonders im Bereich der Plattformarbeit, etwa bei Essenszusteller:innen, ist es unbedingt notwendig, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Diese Neuerung ist eine Chance für diese oft prekär beschäftigten Arbeitnehmer:innen“, so Petritsch weiter.
Lieferando: Paradebeispiel für die Dringlichkeit
Ein besonders krasser Fall ist Lieferando: Das Unternehmen hat erst vor wenigen Monaten rund 1.000 fest angestellte Riders gekündigt und auf freie Dienstverträge umgestellt. Damit fielen die Beschäftigten aus dem Kollektivvertrag heraus – ohne Mindestlohn, ohne Kündigungsschutz, ohne soziale Absicherung.
Die vida sieht sich mit der neuen Rechtslage in der Lage, künftig auch für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge zu Lohn, Urlaub, Arbeitszeit und Krankenstand zu verhandeln.
Bessere Kündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse
Zusätzlich zur KV-Option wurden gesetzliche Mindestkündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse eingeführt:
- Vier Wochen Kündigungsfrist generell
- Sechs Wochen Kündigungsfrist ab dem dritten Dienstjahr
- Kündigungstermine jeweils zum 15. oder Monatsletzten
„Auch das bringt mehr Rechtssicherheit, ist aber noch nicht auf dem Niveau ordentlicher Arbeitsverhältnisse – hier braucht es weitere Schritte“, sagt Petritsch.
Zum Vergleich: Unselbstständig Beschäftigte genießen schon im ersten Jahr eine sechswöchige Kündigungsfrist. Nach 26 Jahren beträgt diese sogar fünf Monate.
Umsetzung entscheidend: vida fordert rasche KV-Verhandlungen
Ob die neue Regelung zum Erfolg wird, hängt maßgeblich davon ab, ob und wie rasch neue Kollektivverträge ausgehandelt werden. Die vida ist bereit, in Verhandlungen zu treten – jetzt sind auch die Arbeitgeber am Zug.
Gemeinsam stark
„Unsere Verhandlungsstärke beruht auf den Mitgliedern unserer Bewegung. Darum rate ich allen Beschäftigten – ob freie Dienstnehmer:innen oder nicht – jetzt Gewerkschaftsmitglied zu werden“
Um starke Kollektivverträge durchzusetzen, braucht es auch eine starke Basis:
Nur gemeinsam kann ein Kollektivvertrag erreicht werden, der Ausbeutung verhindert und faire Bedingungen schafft.
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