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Pflegegeld einfach erklärt

Experten-Tipps von Rechtsanwalt Paul Kessler – zu Gast im Podcast „vidaHören“.

vida Hören | Podcast

Singer, Kessler & Partner

Früher oder später kann es jede und jeden treffen – man wird pflegebedürftig. Da stellt sich die Frage: Habe ich Anspruch auf Pflegegeld und wenn ja, wie komme ich dazu? Bei „vidaHören“ zu Gast ist Rechtsanwalt Paul Kessler von der Kanzlei Singer, Kessler & Partner. Du erfährst in dieser Spezial-Podcast-Episode, was Pflegegeld eigentlich ist, wer Anspruch darauf hat, wie man Pflegegeld beantragt, welche Unterlagen dafür wichtig sind und wie die Pflegestufe berechnet wird. Hol dir wertvolle Tipps, die dich finanziell absichern.

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die pflegebedürftig sind. Es wird in monatlichen Geldbeträgen ausgezahlt, die je nach Pflegestufe variieren. Pflegebedürftig können nicht nur ältere Menschen sein – auch Kinder, Jugendliche oder jüngere Erwachsene mit schweren Erkrankungen können Anspruch auf Pflegegeld haben.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Der Anspruch hängt vom Pflegebedarf ab, der in Stunden bemessen wird. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Dabei wird darauf geachtet, wie viel Hilfe man für alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Waschen, Kochen, Putzen, etc. benötigt. Das monatliche Pflegegeld wird je nach monatlich notwendigen Pflegestunden in einer von insgesamt 7 Stufen festgelegt.

Pflegegeld beantragen – Schritt für Schritt

  • Pflegegeld-Antrag stellen: online oder direkt beim zuständigen Pensionsversicherungsträger wie PVA oder BVAEB
  • Unterlagen vorbereiten: Aktuelle medizinische Unterlagen sammeln (Arztbriefe, Krankenhausberichte, Pflege-Tagebuch), um den Pflegebedarf zu dokumentieren.
  • Ärztliche Begutachtung: Bei Bedarf kommt die Ärztin/der Arzt auch nach Hause.
  • Bescheid abwarten: Nach der Überprüfung des Antrags auf Pflegegeld erhält man einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung (Bewilligung oder Ablehnung).

Achtung: Dein Antrag wurde abgelehnt oder die eingestufte Pflegestufe entspricht nicht dem tatsächlichen, dokumentierten Pflegebedarf? Du hast die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen.

Du brauchst unsere Unterstützung?

Unsere Expert:innen in den vida-Landesorganisationen sind für dich und deine Anliegen da.