Sicherheitsdienstleistungsgesetz jetzt umsetzen!
Wer bewacht uns eigentlich? – Sicherheit braucht klare Regeln und Ausbildung
Sicherheitsdienstleistungsgesetz
In Österreich arbeiten rund 12.700 Menschen im Bewachungsgewerbe – bei Events, in Banken, Einkaufszentren, Flughäfen oder öffentlichen Einrichtungen. Zählt man temporär Beschäftigte hinzu, sind es sogar bis zu 18.000 Personen.
Doch der Arbeitsalltag ist hart: Viele Sicherheitsmitarbeiter:innen arbeiten alleine, oft bis zu fünf Tage hintereinander jeweils zwölf Stunden. Das ist nicht nur eine enorme Belastung, sondern auch ein sicherheitspolitisches Risiko.
Pressekonferenz:
Sicherheitsdienstleistungsgesetz jetzt umsetzen!
ESC 2026 in Österreich als Weckruf für mehr Sicherheit
Teilnehmer:innen:
ROMAN HEBENSTREIT, Vorsitzender, Gewerkschaft vida
GERNOT KOPP, Vorsitzender, vida-Fachbereich Gebäudemanagement
Ort: Presseraum im ÖGB-Haus „Catamaran“, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien.
Datum/Zeit: 20. August 2025, 09:30 Uhr
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Die Realität im Bewachungsgewerbe in Österreich
- Rund 40 % der Beschäftigten arbeiten in Wien.
- Ein Drittel davon hat keine österreichische Staatsbürgerschaft.
- Der Markt wird von großen Unternehmen wie G4S, Securitas, Siwacht oder ÖWD dominiert.
- Alle großen Anbieter haben Betriebsräte – und Studien zeigen: Betriebe mit Betriebsrat sind wirtschaftlich erfolgreicher und in Krisenzeiten stabiler.
Sicherheit ist kein Nebenjob – Bewachung braucht Ausbildung
Derzeit gibt es keine einheitliche, verpflichtende Ausbildung für Sicherheitspersonal. Viele Beschäftigte werden online angeworben, bekommen nur eine kurze Einschulung und stehen schon am nächsten Tag im Einsatz. Dabei tragen sie große Verantwortung und müssen in Gefahrensituationen professionell handeln.
Die Gewerkschaft vida fordert daher eine gesetzlich geregelte Berufsausbildung:
- 268 Stunden Lehrgang, davon mindestens 40 Stunden Praxis
- Inhalte: Berufskunde, Erste Hilfe, Deeskalation, Rechtskunde, Szenarientraining, Konfliktlösung
- Klare Zugangskriterien für Lehrende und Lernende
- Kosten dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden
- Anerkennung vorhandener Berufserfahrung und praxisnahe Nachschulungen
Mehr Transparenz: Registrierung und Ausweise für Sicherheitspersonal
Neben der Ausbildung braucht es auch zentrale und unabhängige Registrierung:
- Register für Unternehmen, Ausbildungsstätten und Beschäftigte bei einer staatlichen Behörde
- Einheitlicher Ausweis für Beschäftigte zur Identifizierung im Einsatz
- Schutz der sensiblen Daten durch Datenschutz und klare Zuständigkeiten
Faire und kontrollierte Auftragsvergabe
Ein großes Problem ist die intransparente Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen. Oft bleibt unklar, wer tatsächlich im Einsatz ist. vida fordert:
- Klare Qualitätsstandards für Auftraggeber und Subunternehmen
- Verpflichtende Vorgaben für Aus- und Weiterbildung
- Personalreserven zur Abdeckung von Ausfällen
- Haftungspflicht für Auftraggeber bei Subvergaben
Einheitliche Zuverlässigkeitsüberprüfung statt Willkür
Neue Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Doch aktuell läuft diese in jedem Bundesland unterschiedlich ab und dauert oft lange. Beschäftigte berichten von unklaren Kriterien – teils reichen kleine Vergehen wie Verkehrsstrafen für Ablehnungen.
„Auf Großveranstaltungen arbeiten Menschen, bei denen nicht kontrolliert wurde, ob sie womöglich eine Gefährdung darstellen“, warnt Kopp. Eine bundesweit einheitliche Regelung mit klaren Kriterien und nachvollziehbarem Ablauf ist daher überfällig.
Regierungsprogramm: Angekündigt, aber nicht umgesetzt
Schon seit 2004 gibt es Initiativen für ein modernes Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Auch im aktuellen Regierungsprogramm ist von „wachsenden Sicherheitsherausforderungen“ die Rede. Geplant sind Standards für:
- Ausbildung
- Registrierung
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Abgrenzung zu hoheitlichen Aufgaben
Doch bis heute ist nichts passiert. „Wenn sogar im Regierungsprogramm steht, dass private Sicherheitsdienste klare Regeln brauchen, stellt sich die Frage: Warum passiert dann noch immer nichts?“, kritisiert vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit.
Veraltete Rechtslage – Zeit für ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz
Derzeit ist das Sicherheitsgewerbe nur in der Gewerbeordnung (§§94ff, 129ff) sowie in der Sicherheitsgewerbe-Verordnung geregelt. Eine moderne, umfassende Gesetzesgrundlage fehlt.
Die vida fordert daher ein eigenes Sicherheitsdienstleistungsgesetz, das endlich klare Rahmenbedingungen schafft.
Die Forderungen der Gewerkschaft vida im Überblick
- Verpflichtende zertifizierte Ausbildung mit klaren Qualitätsstandards und regelmäßigen Auffrischungen
- Ausweis für Sicherheitsmitarbeiter:innen, um Autorität und Identifikation zu stärken
- Transparente Registrierung bei einer unabhängigen staatlichen Behörde
- Klare Vorgaben für Auftragsvergabe inklusive Haftung der Auftraggeber
Fazit
Die Beschäftigten im Bewachungsgewerbe leisten täglich einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Damit sie dieser Verantwortung gerecht werden können, braucht es faire Arbeitsbedingungen, klare gesetzliche Regeln und eine einheitliche Ausbildung.
Die Botschaft ist klar: Sicherheit ist kein Nebenjob – jetzt braucht es endlich ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz!