Verpflichtende Arbeitszeitmeldung bringt Vorteile für Beschäftigte
Neuregelung ab 2026 bedeutet mehr Transparenz und stärkere Durchsetzungsmöglichkeiten - zum Beispiel in der Gastronomie.
Recht
Ab 2026 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter:innen zur Sozialversicherung auch die vereinbarte Arbeitszeit bekannt geben. Für Beschäftigte – etwa in der Gastronomie – bedeutet das mehr Transparenz und stärkere Durchsetzungsmöglichkeiten.
Einhaltung vereinbarter Arbeitszeit besser nachvollziehbar
Wer schwarz auf weiß vorliegen hat, wie viele Stunden pro Woche er oder sie arbeitet, kann den Lohn besser nachvollziehen und die Freizeit verlässlicher planen. Außerdem lässt sich die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit einfacher einfordern, wenn sie dokumentiert ist. Sehr begrüßenswert ist daher die verpflichtende Arbeitszeitmeldung, die mit 1. Jänner 2026 eingeführt wird.
„Wenn Beschäftigte endlich Einsicht haben, wie viel sie arbeiten und wie viel sie dafür bekommen sollten, können wir sie auch in Rechtsfragen gezielter unterstützen."
Mehr Transparenz gegen Sozialversicherungsbetrug
Gerade in der Gastronomie ist diese Maßnahme dringend notwendig: Viele Arbeitnehmer:innen berichten, dass sie für deutlich weniger Stunden angemeldet sind, als sie tatsächlich leisten. Arbeitszeiten ändern sich häufig kurzfristig, und oft ist unklar, in welchem Ausmaß jemand eigentlich beschäftigt ist.
Nicht nur einzelne Beschäftigte, auch die Allgemeinheit profitiert von der kommenden Regelung: Die Österreichische Gesundheitskasse erhält damit ein wichtiges Instrument, um zu überprüfen, ob Einkommen und Arbeitszeit zueinander passen. „So lässt sich potenzieller Sozialversicherungsbetrug leichter erkennen“, so Hebenstreit.
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