Niederösterreich

Gewerkschaft zu Zugsunglück: Unternehmen haben Fürsorgepflicht wahrzunehmen

vida-Tauchner: Arbeitsplätze und Tätigkeiten der LokführerInnen müssen evaluiert werden – Überhäufung mit Tätigkeiten erhöht Unfallrisiko.

„Unternehmen haben ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren ArbeitnehmerInnen sowie der gesetzlichen Verpflichtung nach einer Arbeitsplatzevaluierung bei allen Tätigkeiten nachzukommen“, stellt Gerhard Tauchner, Sprecher der Plattform Lokfahrdienst in der Gewerkschaft vida, zur Stellungname des ÖBB-Pressesprechers in der heutigen Ausgabe des „Kurier“ zur Tätigkeit von LokführerInnen nach dem Zugsunglück in der Steiermark klar. „Um immer wieder anderes Personal einzusparen und Personalkosten allgemein zu senken, werden die TriebfahrzeugführerInnen mit immer mehr Tätigkeiten und Verantwortungen überhäuft. Was noch vor kurzem Zugbegleiter, Schrankenwärter, Verschieber, Wagenmeister oder Fahrdienstleiter im Dienst taten, muss jetzt der oftmals letzte verbliebene Eisenbahner auf dem Bahnhof oder im Zug, also der Lokführer übernehmen. Das erhöht natürlich Risiko und Fehleranfälligkeit“, sagt der vida-Gewerkschafter.

Aufgrund der steigenden Anzahl von Vorfällen mit Signalüberfahrungen habe die ÖBB in den letzten Tagen vermehrt Versuche unternommen, bei den TriebfahrzeugführerInnen bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen, so Tauchner weiter. „Diese dienen einzig und alleine dafür, die Öffentlichkeit zu beruhigen. Gerade in Arbeitsbereichen, in denen es um die Sicherheit geht, und in denen die gesamte Aufmerksamkeit keine Sekunde durch etwas anderes beeinträchtigt werden darf, dürfen Menschen nicht mit kuriosen Zusatztätigkeiten überlastet werden. Sich jetzt ad hoc Maßnahmen einfallen zu lassen, welche zusätzlich abzuarbeiten sind, kann auch nach hinten losgehen, weil sie auch eine zusätzliche Belastung oder Ablenkung darstellen können“, befürchtet der vida-Gewerkschafter.

„Wie schon oftmals aufgezeigt, sind die LokführerInnen mit den zusätzlichen Aufgaben und Verantwortungen durch zugbegleiterlosen Betrieb, den diversen Aufträgen über Zugfunk, Mobiltelefon und unterschiedlichen Systemen auf Fahrzeugen, welche beispielsweise am elektronischen Tablet (Triebfahrzeug Informationsmanagement) angezeigt werden, überfrachtet“, betont Tauchner.

„Tätigkeiten, die zu sehr vom Fahren ablenken, sind deshalb zu identifizieren und abzustellen. Auch die ÖBB hat so wie andere Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und den gesamten Arbeitsplatz des Triebfahrzeugführers mit allen Tätigkeiten zu evaluieren“, fordert Tauchner. „Damit diese Evaluierung korrekt durchgeführt werden kann, ist sie von externen und unabhängigen ExpertInnen zu begleiten. Es ist dabei sicherzustellen, dass keinerlei wirtschaftliche Zwänge Einfluss auf die Beurteilung nehmen können.“ Weiter fordert der Gewerkschafter, „dass bis zur vollzogenen Ausstattung der Strecken mit der neuesten Technik sämtliche organisatorischen Maßnahmen wie beispielsweise der zugbegleiterlose Betrieb auf Eis zu legen und das Vier-Augen-Prinzip wieder einzuführen ist. Die Verantwortlichen sind dazu aufgerufen, Lösungen und Sofortmaßnahmen anzubieten. Die Belegschaftsvertretung ist jedenfalls gesprächsbereit und unterstützt hierbei gerne“, schließt Tauchner.

 

 

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