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Für einen starken Betriebsrat

Damit die Rechte eurer Kolleg:innen vor Ort eingehalten werden, stehen wir hinter den Betriebsräten und Jugendvertrauensräten und unterstützen bei der Arbeit im Betrieb. 

Häufig gestellte Fragen 

Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, ist deine erste Anlaufstelle für dich als Betriebsrät:in dein zuständiges Landessekretariat.  

Verschaff dir hier einen Überblick über die vida Serviceleistungen für dich:

 vida Serviceleistungen für Betriebsrät:innen, Behindertenvertrauenspersonen und Jugendvertrauensrät:innen
vida Serviceleistungen für Betriebsrät:innen, Behindertenvertrauenspersonen und Jugendvertrauensrät:innen
Stand Juni 2025
Download (PDF, 5 MB)

Gut geschützt als Betriebsrät:in im Aufsichtsrat

Mitwirkung und Mitgestaltung von wirtschaftlichen Entscheidungen im Aufsichtsrat heißt auch Mitverantwortung. Jedes Aufsichtsratsmitglied haftet persönlich für sein Verhalten in der Ausübung dieses Mandats.

Um Arbeitnehmervertreter:innen, die gemäß § 110 ArbVG in den Aufsichtsrat entsandt wurden, vor eventuellen Schadenersatzansprüchen abzusichern, hat der ÖGB eine Gruppenversicherung mit der Wiener Städtischen Versicherung AG (Vienna Insurance Group) abgeschlossen.

Die Versicherungssumme beträgt pro Schadensfall bis zu 200.000 Euro (75.000 Euro bei Verstoß vor dem 1.1.2017) und es besteht kein Selbstbehalt. Der Versicherungsschutz für Betriebsrät:innen erstreckt sich auf Ansprüche, die gegen sie aus der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied nach § 84 Aktiengesetz oder entsprechenden Haftungsvorschriften nach anderen Gesetzen geltend gemacht werden.

Ähnliche Haftungsvorschriften bestehen für andere Gesellschaftsformen, die einen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmer:innenbeteiligung eingerichtet haben (§ 110 Abs. 5 Arbeitsverfassungsgesetz; Ges.m.b.H., Genossenschaften, …).

Der Versicherungsschutz für Betriebsrät:innen im Aufsichtsrat

Wer fällt unter den Versicherungsschutz?

Betriebsrät:innen, die Gewerkschaftsmitglied sind und eine Meldung über die Entsendung von Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat an den/die zuständige/n Gewerkschaftssekretär:in in der jeweiligen Landesorganisation oder an den ÖGB vorgenommen haben.

Die Formulare sind über die Website betriebsraete.at erhältlich. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an die jeweilige vida-Landesorganisation oder an die ÖGB-Betriebsarbeit, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien bzw. per E-Mail an betriebsarbeit@oegb.at zu übermitteln.

Im Ernstfall

Bei rechtlichen Herausforderungen müssen Arbeitnehmervertreter:innen sofort die Gewerkschaft und die Wiener Städtische Versicherung informieren und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Eine Deckungszusage der Versicherung ist erforderlich und die Wahl eines Rechtsanwalts bedarf deren Zustimmung.

Wie kommst du zu Informationen?

Kontaktiere deine vida-Landesorganisation oder das vida-Referat Wirtschaft & Internationales per E-Mail wirtschaft@vida.at.

Interessante Broschüren oder Weiterbildungsangebote findet ihr auf der Website des Instituts für Aufsichtsrat-Mitbestimmung (IFAM)

Bitte schick das ausgefüllte Formular an deine vida-Landesorganisation

Du bist im Aufsichtsrat und benötigst Beratung? 

Wir unterstützen dich bei schwierigen Entscheidungen oder großen betrieblichen Änderungen. Melde dich bei deiner vida-Landesorganisation – bei Bedarf stellen wir auch Kontakt zu unseren vida-Wirtschafts-Expert:innen her. 

Kollektivverträge

Darin findest du die wichtigsten Rahmenbedingungen deiner Branche. 

Du hast Fragen?

Wir unterstützen dich in der Betriebsratsarbeit. 

Rechte und Pflichten

Die Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Nichtsdestotrotz ist dir für die Betriebsratsarbeit die „Freizeit” zu gewähren, die du für die Erfüllung der Aufgaben brauchst. Als solche Aufgaben gelten zum Beispiel:

  • Abhalten von Betriebsratssitzungen
  • Vorbereiten und Durchführen von Betriebsversammlungen
  • Vertreten von Kolleg:innen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Einholen von Auskünften bei überbetrieblichen Interessenvertretung – zum Beispiel Gewerkschaft oder Arbeiterkammer
  • Prüfen von Arbeitsbedingungen
  • Beratung von Arbeitnehmer:innen 

Innerhalb deiner fünfjährigen Funktionsperiode als Betriebsrät:in hast du außerdem Anspruch auf 3 Wochen und 3 Tage Bildungsfreistellung

Hat der Betrieb, in dem du arbeitest, mehr als 150 Mitarbeiter:innen, ist es möglich, Betriebsratsmitglieder komplett von der beruflichen Tätigkeit freizustellen. Diese können dann ausschließlich im Betriebsrat tätig sein. 

Ein wesentlicher Vorteil für Mitglieder eines Betriebsrates ist der besondere Kündigungsschutz. Dieser ist notwendig, um die Arbeitnehmer:innenvertretung innerhalb eines Betriebs sicherzustellen, auch wenn es zu Konflikten mit dem bzw. der Chef:in kommt. 

Das bedeutet jedoch nicht, dass sich ein Betriebsrat „alles erlauben" kann. Betriebsratsmitglieder können aus bestimmten, schwerwiegenden Gründen mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes gekündigt oder entlassen werden.  

Zur Erfüllung deiner Betriebsratsaufgaben werden dir nach ArbVG einige Ansprüche und Rechte gewährt. Du hast Anspruch auf:

  • Freizeit von der Arbeitsleistung
  • Qualifikation
  • Entgelt
  • Weisungsungebundenheit
  • Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot
  • Kündigungs- und Entlassungsschutz
  • Beistellung von Sacherfordernissen

Deine weiteren Rechte umfassen zum Beispiel

  • Schutz gegen willkürliche Versetzungen: Als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin bist du über jede geplante Versetzung zu informieren. Tritt durch eine Versetzung eine Verschlechterung ein, so kann sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betriebsrät:innen durchgeführt werden.
  • Informations- und Beratungsrecht: Die Unternehmensleitung muss dich über die laufenden Angelegenheiten, die Grundsätze der Betriebsführung und die Gestaltung der Arbeitsbeziehung verpflichtend informieren. In wichtigen Angelegenheiten können Vertreter:innen der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beigezogen werden.
  • Informationsrechte und Mitwirkung bei der Einstellung von neuen Arbeitnehmer:innen: Als Betriebsrat oder Betriebsrätin musst du vor der Einstellung von neuen Mitarbeiter:innen verständigt werden. Auf das Verlangen des Betriebsratsgremiums hin ist eine besondere Beratung durchzuführen. Durch diese Regelung ist es den Betriebsrät:innen von Anfang an möglich, günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen.
  • Informations- und Überwachungsrechte von personenbezogenen Arbeitnehmer:innendaten: Arbeitgeber:innen müssen dich informieren, welche personenbezogenen Daten sie über die Arbeitnehmer:innen automationsunterstützt aufzeichnen.
  • Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Die Arbeitgeber:innen müssen dich über die wirtschaftliche Lage einschließlich der finanziellen Lage des Betriebes sowie über deren voraussichtlicher Entwicklung, über Art und Umfang der Erzeugung, Auftragsstand, dem mengen- und wertmäßigen Absatz, die Investitionsvorhaben sowie über sonstige geplante Maßnahmen zur Hebung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes informieren. Auf Wunsch des Betriebsratsgremiums müssen die Arbeitgeber:innen auch darüber beraten.
  • Umstrukturierungsmaßnahmen: Dein:e Arbeitgeber:in muss dich über Umstrukturierungsmaßnahmen rechtzeitig informieren, damit du die Möglichkeit hast, die Maßnahmen eingehend zu bewerten und eine Stellungnahme abzugeben. Auf Verlangen haben die Arbeitgeber:innen mit dem Betriebsrat Beratungen über die geplanten Maßnahmen durchzuführen. In Betrieben mit mindestens 20 Arbeitnehmer:nnen kann der Betriebsrat einen Sozialplan mit den Arbeitgeber:innen abschließen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet die Schlichtungsstelle.

Deinen Rechten als Betriebsratsmitglied stehen auch Pflichten gegenüber:

  • Friedenspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Kooperationspflicht
  • Interessenswahrnehmungspflicht

Ja. Während einer Funktionsperiode haben alle Betriebsratsmitglieder Anspruch auf drei Wochen und drei Tage Bildungsfreistellung

Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal fünf Wochen erweitert werden. 

In Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten besteht für diese drei Wochen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

WICHTIG: Der Betriebsrat muss die Betriebsinhaber:innen mindestens vier Wochen vor Be­ginn der Schulung informieren und mit ihnen den Zeitpunkt der Schulung ver­ein­bar­en.

Wissens- und Informationsquellen 

Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, melde dich bei unseren Expert:innen in den Landessekretariaten! Wir helfen dir weiter. 

Die Expert:innen in den Landesorganisationen unterstützen dich beim Vorbereiten, Verhandeln bzw. Abschließen von Betriebsvereinbarungen. Melde dich bei uns, wenn du Fragen hast!

Im vida Informationssystem für Funktionär:innen (vif) kannst du abfragen, welche Beschäftigten in deinem Betrieb gewerkschaftlich organisiert oder in deiner Region/Ortsgruppe Mitglied sind. 

Du kannst auch das von dir neu geworbene vida-Mitglied schnell mit allen erforderlichen Daten und Mitgliedsanmeldung im vif anlegen und sofort an die vida-Landesorganisation übermitteln. 

Wer kann vif-Nutzer:in werden?
Du kannst als Betriebsratsvorsitzende:r oder Regions-/Ortsgruppenfunktionär:in einen Zugang erhalten.

Wie beantrage ich den vif-Zugang?
Fülle das untenstehende Beantragungs-Formular aus und schicke es unterschrieben an deine vida-Landesorganisation. Deine persönlichen Zugangsdaten werden dir dann per E-Mail zugeschickt. 

vida Beitragsmanagement

Die Online-Plattform „vida Beitragsmanagement“ ermöglicht dir bzw. deinen KollegInnen in der Lohnverrechnung die Übermittlung der Beitragsdaten auf einfachem und sicherem Weg.

Der Online-Zugriff zum vida Beitragsmanagement ist für dich als vida-Mitglied kostenlos.

Erfahre mehr dazu hier:
vida-Beitragsmanagement

Mit dem Service "Arbeitsrecht für Betriebsräte" kannst du als Betriebsrat arbeitsrechtliche Fragen einfach und schnell lösen!

Der Online-Zugang zu diesem Service ist für dich als vida-Mitglied kostenlos. Damit hast du ein einfaches Nachschlagewerk bei arbeitsrechtlichen Fragen.

Mit der Sammlung Arbeitsrecht kannst du auf aktuelle Gesetze und Verordnungen aus der Arbeitswelt zugreifen - und das gratis!

Der Online-Zugang zur Sammlung Arbeitsrecht ist für dich als vida-Mitglied kostenlos. Damit bekommst du einen Überblick über Arbeitsvertragsrecht, Dienstrecht, Arbeitnehmer:innenschutz, Ausgliederungsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Gehalts- und Lohnerhöhungen stehen nicht im Gesetz. Sie werden von den Gewerkschaften mit den ArbeitgeberInnen ausverhandelt und in Kollektivverträgen festgeschrieben. Im ÖGB-Verlag werden alle in Österreich abgeschlossenen Kollektivverträge gesammelt, redaktionell aufbereitet und in Datenbanken eingearbeitet.

Der Zugriff zu Kollektivverträgen online ist für dich als vida-Mitglied kostenlos.

www.kvsystem.at: das Expert:innensystem

Betriebsrät:innen haben Zugriff auf über 600 Kollektivverträge und Zusatzvereinbarungen in der aktuellsten Fassung und den Fassungen aus den Vorjahren. Der Zugriff zu Kollektivverträgen ist für dich als vida-Mitglied kostenlos. Deinen Zugangsdaten der vida-Website dienen dir dabei als Login.

Das KV-Portal mit allen KVs in Österreich
Auf kollektivvertrag.at findest du alle wichtigen Informationen kompakt und übersichtlich an einem Ort:

VÖGB - Scripten und Broschüren

Sich auf einen Lehrgang vorbereiten, die eigene soziale Kompetenz erhöhen oder das Wissen über ein bestimmtes Thema weiter vertiefen … mit den Skripten von VÖGB und AK kein Problem!

Diese werden von Expert:innen verfasst, didaktisch aufbereitet und laufend aktualisiert.

ÖGB-Service-Portal für BR und JVR

Auf www.betriebsraete.at, dem Serviceportal für BetriebsrätInnen von ÖGB und Gewerkschaften, findest du viel Wissenswertes für deine Arbeit als BR oder JVR.

KI Starthilfe

Die neue Webplattform „KI-Starthilfe“ bietet Betriebsrätinnen und  Betriebsräten, Personalvertreter:innen sowie Mitarbeiter:innen und Funktionär:innen von ÖGB und Gewerkschaften einen einfachen und praxisorientierten Einstieg in das Thema Künstliche Intelligenz.

Warum Mitglieder werben?

Je größer die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder ist, umso mehr Gewicht haben die Forderungen der Belegschaft und die Argumente der Gewerkschaft.

Das Mitgliederwerbegespräch

Einer der häufigsten Gründe, die Mitgliedsanmeldung noch nicht ausgefüllt zu haben: Noch nie auf eine Mitgliedschaft angesprochen worden zu sein.

Wissen ist Macht! 

Das vida-Referat Wirtschaft & Internationales erstellt regelmäßig kurze Factsheets zur aktuellen Wirtschaftslage, zur Entwicklung von Inflation, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sowie zur Entwicklung der Löhne und Gehälter. Diese Informationen sind eine wichtige Argumentationshilfe für KV-VerhandlerInnen. Denn nur wer gut über die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen informiert ist, kann auch bei Verhandlungen besser argumentieren. 

Mit vida-Publikationen punkten

Darüber hinaus gewährt vida mit den Branchen-Factsheets Einblicke in ausgesuchte vida-Branchen wie z.B. in den Tourismus oder in die Reinigungsindustrie. Mit der Schriftenreihe „Wirtschaft leicht erklärt“ werden oft verwendete Begriffe wie z.B. „Lohnnebenkosten“ erläutert und mit Mythen aufgeräumt. Mit diesen Publikationen bist du gut über Hintergründe informiert und kannst punkten – ob bei Betriebsversammlungen oder am Wirtshaustisch. 

Weitere nützliche Tools in der Betriebsratsarbeit

Vorlagen und Werbung

Hier findest du viele Vorlagen, um deine Botschaften als BR gezielt an deine KollegInnen zu bringen. Informiere sie über Erreichtes, bewege sie zu gemeinsamen Aktionen. Oder stelle das BR- oder JVR-Team in einem Folder vor.

Du hast hier auch die Möglichkeit, deine vida-Visitenkarte online zu bestellen. Für den Zugang zum Online-Abwicklungsportal benötigst du einen Gutscheincode, den du bei deiner vida-Landesorganisation erhältst.

Wenn du sofort Visitenkarten benötigst, lade dir die Vorlage „Visitenkarte“ im Downloadbereich "Geschäftsausstattung" herunter und gebe die gewünschten Daten in die Vorlage ein. Du brauchst nur eine Karte ausfüllen, die weiteren werden automatisch befüllt. Anschließend kannst du deine vida-Visitenkarte selbst ausdrucken.

Du brauchst Info-Material über die Gewerkschaft vida und dem ÖGB?

Wir bieten dir im Bereich "Mediathek" im Bereich "Downloads" Folder & Broschüren zum Herunterladen an. Bei größeren Bestell-Mengen wende dich bitte direkt an deine vida-Landesorganisation. 

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Publikationen

Der Betriebsrat

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Für Mitbestimmung ist eine Stimme nötig, die man erheben muss, um sich Gehör zu verschaffen. Eine Stimme verleiht Macht und führt zu Veränderungen.