Für einen starken Betriebsrat
Damit die Rechte eurer Kolleg:innen vor Ort eingehalten werden, stehen wir hinter den Betriebsräten und Jugendvertrauensräten und unterstützen bei der Arbeit im Betrieb.
Damit die Rechte eurer Kolleg:innen vor Ort eingehalten werden, stehen wir hinter den Betriebsräten und Jugendvertrauensräten und unterstützen bei der Arbeit im Betrieb.
Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, ist deine erste Anlaufstelle für dich als Betriebsrät:in dein zuständiges Landessekretariat.
Mitwirkung und Mitgestaltung von wirtschaftlichen Entscheidungen im Aufsichtsrat heißt auch Mitverantwortung. Jedes Aufsichtsratsmitglied haftet persönlich für sein Verhalten in der Ausübung dieses Mandats.
Um Arbeitnehmervertreter:innen, die gemäß § 110 ArbVG in den Aufsichtsrat entsandt wurden, vor eventuellen Schadenersatzansprüchen abzusichern, hat der ÖGB eine Gruppenversicherung mit der Wiener Städtischen Versicherung AG (Vienna Insurance Group) abgeschlossen.
Die Versicherungssumme beträgt pro Schadensfall bis zu 200.000 Euro (75.000 Euro bei Verstoß vor dem 1.1.2017) und es besteht kein Selbstbehalt. Der Versicherungsschutz für Betriebsrät:innen erstreckt sich auf Ansprüche, die gegen sie aus der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied nach § 84 Aktiengesetz oder entsprechenden Haftungsvorschriften nach anderen Gesetzen geltend gemacht werden.
Ähnliche Haftungsvorschriften bestehen für andere Gesellschaftsformen, die einen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmer:innenbeteiligung eingerichtet haben (§ 110 Abs. 5 Arbeitsverfassungsgesetz; Ges.m.b.H., Genossenschaften, …).
Betriebsrät:innen, die Gewerkschaftsmitglied sind und eine Meldung über die Entsendung von Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat an den/die zuständige/n Gewerkschaftssekretär:in in der jeweiligen Landesorganisation oder an den ÖGB vorgenommen haben.
Die Formulare sind über die Website betriebsraete.at erhältlich. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an die jeweilige vida-Landesorganisation oder an die ÖGB-Betriebsarbeit, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien bzw. per E-Mail an betriebsarbeit@oegb.at zu übermitteln.
Bei rechtlichen Herausforderungen müssen Arbeitnehmervertreter:innen sofort die Gewerkschaft und die Wiener Städtische Versicherung informieren und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Eine Deckungszusage der Versicherung ist erforderlich und die Wahl eines Rechtsanwalts bedarf deren Zustimmung.
Kontaktiere deine vida-Landesorganisation oder das vida-Referat Wirtschaft & Internationales per E-Mail wirtschaft@vida.at.
Interessante Broschüren oder Weiterbildungsangebote findet ihr auf der Website des Instituts für Aufsichtsrat-Mitbestimmung (IFAM)
Bitte schick das ausgefüllte Formular an deine vida-Landesorganisation.
Wir unterstützen dich bei schwierigen Entscheidungen oder großen betrieblichen Änderungen. Melde dich bei deiner vida-Landesorganisation – bei Bedarf stellen wir auch Kontakt zu unseren vida-Wirtschafts-Expert:innen her.
Die Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Nichtsdestotrotz ist dir für die Betriebsratsarbeit die „Freizeit” zu gewähren, die du für die Erfüllung der Aufgaben brauchst. Als solche Aufgaben gelten zum Beispiel:
Innerhalb deiner fünfjährigen Funktionsperiode als Betriebsrät:in hast du außerdem Anspruch auf 3 Wochen und 3 Tage Bildungsfreistellung.
Hat der Betrieb, in dem du arbeitest, mehr als 150 Mitarbeiter:innen, ist es möglich, Betriebsratsmitglieder komplett von der beruflichen Tätigkeit freizustellen. Diese können dann ausschließlich im Betriebsrat tätig sein.
Ein wesentlicher Vorteil für Mitglieder eines Betriebsrates ist der besondere Kündigungsschutz. Dieser ist notwendig, um die Arbeitnehmer:innenvertretung innerhalb eines Betriebs sicherzustellen, auch wenn es zu Konflikten mit dem bzw. der Chef:in kommt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sich ein Betriebsrat „alles erlauben" kann. Betriebsratsmitglieder können aus bestimmten, schwerwiegenden Gründen mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes gekündigt oder entlassen werden.
Zur Erfüllung deiner Betriebsratsaufgaben werden dir nach ArbVG einige Ansprüche und Rechte gewährt. Du hast Anspruch auf:
Deinen Rechten als Betriebsratsmitglied stehen auch Pflichten gegenüber:
Ja. Während einer Funktionsperiode haben alle Betriebsratsmitglieder Anspruch auf drei Wochen und drei Tage Bildungsfreistellung.
Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal fünf Wochen erweitert werden.
In Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten besteht für diese drei Wochen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
WICHTIG: Der Betriebsrat muss die Betriebsinhaber:innen mindestens vier Wochen vor Beginn der Schulung informieren und mit ihnen den Zeitpunkt der Schulung vereinbaren.
Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, melde dich bei unseren Expert:innen in den Landessekretariaten! Wir helfen dir weiter.
Die Expert:innen in den Landesorganisationen unterstützen dich beim Vorbereiten, Verhandeln bzw. Abschließen von Betriebsvereinbarungen. Melde dich bei uns, wenn du Fragen hast!
Gemeinsam mit dem "Tatort Arbeitsplatz"-Team haben wir für dich bereits zwei mögliche Betriebsvereinbarungen vorbereitet:
Im vida Informationssystem für Funktionär:innen (vif) kannst du abfragen, welche Beschäftigten in deinem Betrieb gewerkschaftlich organisiert oder in deiner Region/Ortsgruppe Mitglied sind.
Du kannst auch das von dir neu geworbene vida-Mitglied schnell mit allen erforderlichen Daten und Mitgliedsanmeldung im vif anlegen und sofort an die vida-Landesorganisation übermitteln.
Wer kann vif-Nutzer:in werden?
Du kannst als Betriebsratsvorsitzende:r oder Regions-/Ortsgruppenfunktionär:in einen Zugang erhalten.
Wie beantrage ich den vif-Zugang?
Fülle das untenstehende Beantragungs-Formular aus und schicke es unterschrieben an deine vida-Landesorganisation. Deine persönlichen Zugangsdaten werden dir dann per E-Mail zugeschickt.
Die Online-Plattform „vida Beitragsmanagement“ ermöglicht dir bzw. deinen KollegInnen in der Lohnverrechnung die Übermittlung der Beitragsdaten auf einfachem und sicherem Weg.
Der Online-Zugriff zum vida Beitragsmanagement ist für dich als vida-Mitglied kostenlos.
Erfahre mehr dazu hier:
vida-Beitragsmanagement
Mit der Sammlung Arbeitsrecht kannst du auf aktuelle Gesetze und Verordnungen aus der Arbeitswelt zugreifen - und das gratis!
Der Online-Zugang zur Sammlung Arbeitsrecht ist für dich als vida-Mitglied kostenlos. Damit bekommst du einen Überblick über Arbeitsvertragsrecht, Dienstrecht, Arbeitnehmer:innenschutz, Ausgliederungsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Gehalts- und Lohnerhöhungen stehen nicht im Gesetz. Sie werden von den Gewerkschaften mit den ArbeitgeberInnen ausverhandelt und in Kollektivverträgen festgeschrieben. Im ÖGB-Verlag werden alle in Österreich abgeschlossenen Kollektivverträge gesammelt, redaktionell aufbereitet und in Datenbanken eingearbeitet.
Der Zugriff zu Kollektivverträgen online ist für dich als vida-Mitglied kostenlos.
www.kvsystem.at: das Expert:innensystem
Betriebsrät:innen haben Zugriff auf über 600 Kollektivverträge und Zusatzvereinbarungen in der aktuellsten Fassung und den Fassungen aus den Vorjahren. Der Zugriff zu Kollektivverträgen ist für dich als vida-Mitglied kostenlos. Deinen Zugangsdaten der vida-Website dienen dir dabei als Login.
Das KV-Portal mit allen KVs in Österreich
Auf kollektivvertrag.at findest du alle wichtigen Informationen kompakt und übersichtlich an einem Ort:
Sich auf einen Lehrgang vorbereiten, die eigene soziale Kompetenz erhöhen oder das Wissen über ein bestimmtes Thema weiter vertiefen … mit den Skripten von VÖGB und AK kein Problem!
Diese werden von Expert:innen verfasst, didaktisch aufbereitet und laufend aktualisiert.
Auf www.betriebsraete.at, dem Serviceportal für BetriebsrätInnen von ÖGB und Gewerkschaften, findest du viel Wissenswertes für deine Arbeit als BR oder JVR.
Wissen ist Macht!
Das vida-Referat Wirtschaft & Internationales erstellt regelmäßig kurze Factsheets zur aktuellen Wirtschaftslage, zur Entwicklung von Inflation, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sowie zur Entwicklung der Löhne und Gehälter. Diese Informationen sind eine wichtige Argumentationshilfe für KV-VerhandlerInnen. Denn nur wer gut über die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen informiert ist, kann auch bei Verhandlungen besser argumentieren.
Mit vida-Publikationen punkten
Darüber hinaus gewährt vida mit den Branchen-Factsheets Einblicke in ausgesuchte vida-Branchen wie z.B. in den Tourismus oder in die Reinigungsindustrie. Mit der Schriftenreihe „Wirtschaft leicht erklärt“ werden oft verwendete Begriffe wie z.B. „Lohnnebenkosten“ erläutert und mit Mythen aufgeräumt. Mit diesen Publikationen bist du gut über Hintergründe informiert und kannst punkten – ob bei Betriebsversammlungen oder am Wirtshaustisch.
Hier findest du viele Vorlagen, um deine Botschaften als BR gezielt an deine KollegInnen zu bringen. Informiere sie über Erreichtes, bewege sie zu gemeinsamen Aktionen. Oder stelle das BR- oder JVR-Team in einem Folder vor.
Du hast hier auch die Möglichkeit, deine vida-Visitenkarte online zu bestellen. Für den Zugang zum Online-Abwicklungsportal benötigst du einen Gutscheincode, den du bei deiner vida-Landesorganisation erhältst.
Wenn du sofort Visitenkarten benötigst, lade dir die Vorlage „Visitenkarte“ im Downloadbereich "Geschäftsausstattung" herunter und gebe die gewünschten Daten in die Vorlage ein. Du brauchst nur eine Karte ausfüllen, die weiteren werden automatisch befüllt. Anschließend kannst du deine vida-Visitenkarte selbst ausdrucken.
Du brauchst Info-Material über die Gewerkschaft vida und dem ÖGB?
Wir bieten dir im Bereich "Mediathek" im Bereich "Downloads" Folder & Broschüren zum Herunterladen an. Bei größeren Bestell-Mengen wende dich bitte direkt an deine vida-Landesorganisation.
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Für Mitbestimmung ist eine Stimme nötig, die man erheben muss, um sich Gehör zu verschaffen. Eine Stimme verleiht Macht und führt zu Veränderungen.