Bildungskarenz und Bildungsteilzeit unter Bezug von Weiterbildungs-/Bildungsteilzeitgeld wurden abgeschafft und sind mit 31.03.2025 ausgelaufen.
Sie können zwar auch zukünftig mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, aber eine finanzielle Unterstützung durch das AMS gibt es nicht mehr.
Für Weiterbildungs-/Bildungsteilzeitgeld, das vor 31.03.2025 zuerkannt wurde, gibt es noch Übergangsregelungen.
Die Regierung hat angekündigt, bis Ende des Jahres 2025 ein Nachfolgemodell zu erarbeiten, welches dann ab 01.01.2026 in Kraft treten soll.