KV-Abschluss Ordensspitäler Oberösterreich
Die Verhandlungen für den Kollektivvertrag 2025 der oberösterreichischen Ordensspitäler erbrachten nach sechs Runden einen Abschluss. Löhne, Gehälter und Zulagen steigen ab 01.01.2025 um 3,5 Prozent.
KV Verhandlung
Die Verhandlungen für den Kollektivvertrag (KV) 2025 der oberösterreichischen Ordensspitäler führten nach sechs Runden zu einer Einigung. Zentrales Ergebnis ist eine Erhöhung von Löhnen, Gehältern und Zulagen um 3,5 Prozent. Die Gewerkschaftsmitglieder haben das Verhandlungsergebnis mit deutlicher Mehrheit bestätigt. Der KV ist ab 01.01.2025 gültig.
Neben mehr Geld auch mehr Freizeit
Zusätzlich zur verbesserten Entlohnung profitieren die Beschäftigten von einer Erweiterung der sogenannten Zeitbonus-Regelung. Ab 01.05.2025 können Arbeitnehmer:innen jährlich 48 Stunden ins nächste Jahr mitnehmen, nach 10 bzw. 20 Dienstjahren steigt die Stundenanzahl nochmals um jeweils 8 Stunden an. Teilzeitkräfte können ein aliquotes Stundenausmaß "mitnehmen". Ebenso erfreulich: der 31. Dezember gilt fortan als voller freier Tag. Ein Erfolg ist auch, dass Mitarbeiter:innen schneller die 6. Urlaubswoche erlangen . So genießen Beschäftigte ab dem 51. Lebensjahr, die der Regel 1 unterliegen, bereits nach 5 anstatt 10 Dienstjahren mehr Freizeit. Ab 1. Mai 2025 gilt zudem ein einheitlicher Durchrechnungszeitraum von vier Monaten für alle Beschäftigten.
Weitere Verbesserungen im KV Ordensspitäler Oberösterreich
- Erhöhung der Rufbereitschaftsvergütung: Anstieg auf 46,75 € (bisher 36,2 €).
- Verbesserungen bei der Einspringzulage ab 01.05.2025.
- Anpassungen im Einreihungsschema für Operationstechnische Assistent:innen, Medizinische Assistenzberufe, Pflegeassistent:innen mit Kompetenz-Erweiterung, Pflegefachassistenz und Medizinische Masseur:innen
- Vordienstzeiten-Anrechnung: Sofort ab dem Probemonat, Verkürzung der Mindestdauer für Anrechnung von 6 auf 3 Monate.
- Altersteilzeit: Möglichkeit im Kollektivvertrag verankert. Bei Ablehnung muss Betriebsrat einbezogen werden.
- Sabbatical: Etwaige Ablehnung muss vor Betriebsrat begründet werden. Möglichkeit, den Zeitbonus für Sabbatical anzusparen.
- Pflegebonus des Bundes: Weiterhin durch Zusatz-KV abgesichert.
- Zeitwertkonto: Ab 01.01.2026 kann ein Prozentsatz zwischen 2 und 20 % des Grundgehalts, sowie Zeitbonus & Jubiläumszahlungen angespart werden. Das Guthaben kann am Ende der Berufslaufbahn als Freizeit konsumiert werden.
- Weitere Neuerungen: Die Pooldienst-Regelung im Kollektivvertrag um ein Jahr verlängert., Lehrlinge wurden in den Geltungsbereich aufgenommen, Job-Rad-Angebote wurden ermöglicht.