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WIR mit EUCH 2019 erreicht

2,6 Prozent auf IST Löhne - Jubiläumsurlaub ist da!

Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht umgesetzt

2018 haben österreichweite Warnstreiks im Eisenbahnsektor ihre Wirkung gezeigt: Vergangenen Dezember konnte nach einem 16-stündigen Verhandlungsmarathon mit dem Fachverband Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in der zehnten Runde ein Abschluss für die rund 40.000 Bediensteten und Lehrlinge in den eisenbahnspezifischen Berufen sowie für die Beschäftigten in der mobilen Reisendenbetreuung rückwirkend per 01.07.2018, erzielt werden.

Unter diesen schwierigen Voraussetzungen haben die Sozialpartner im Eisenbahnsektor Mitte Mai mit den nächsten KV-Verhandlungen begonnen. In konstruktiven Gesprächen wurde bei den Punkten angeknüpft, die 2018 offengeblieben sind. Vergangene Woche konnte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in der fünften Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt werden.

Einer der Parameter für den Abschluss in Höhe von 2,6 Prozent war die Inflationsrate, die im Jahr 2019 bei nur 1,7 Prozent liegt. Erhöht werden die IST- und KV-Gehälter, die Sonn- und Feiertagszulagen, die Nachtdienstzulage sowie die valorisierbaren Nebengebühren.

Zudem konnten auch im Rahmenrecht abermals für die MitarbeiterInnen wichtige und attraktive Vereinbarungen erreicht werden. Ging es 2018 um die Attraktivierung des KV EU zur Gewinnung von dringend benötigtem neuem Personal für die Bahnen, standen heuer Verbesserungen für bereits bestehende Dienstverhältnisse im Mittelpunkt der Rahmenrechtsverhandlungen.

Jubiläumsurlaub kommt - Mehr selbstbestimmte Freizeit

Die knappe Personalsituation führt in den meisten Eisenbahnunternehmen zu immer mehr Zeitausgleichsstunden bei den Beschäftigten. Erholungsphasen und geblockte Freizeit werden deshalb immer wichtiger. Wir haben beim Abschluss 2018 bereits ein Selbstbestimmungsrecht beim Verbrauch von Zeitausgleich erreicht. Dieser Anspruch wird ab 01.01.2020 gültig.

Zusätzlich dazu konnten wir dieses Jahr eine frühere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche im Kollektivvertrag der Eisenbahnunternehmen (KV EU) verankern.

Ab 2020 gebühren nun allen ArbeitnehmerInnen:

  • ab dem vollendeten 15. Dienstjahr 2 Urlaubstage extra,
  • ab dem vollendeten 18. Dienstjahr 2 weitere Urlaubstage,
  • ab dem vollendeten 20. Dienstjahr 2 weitere Urlaubstage

Mit dieser Regelung haben wir nicht nur der sechsten Urlaubswoche vorgegriffen, sondern eine stetige Steigerung ab dem 15. Dienstjahr erreicht.

Regelungen zum Verwendungsgruppenwechsel im KV EU
Auch beim Verwendungsgruppenwechsel gibt es bei den Umstufungen Verbesserungen. Neu ausverhandelt wurde, dass zukünftig bei Umstufungen eine bessere Regelung gilt. Bei Aufstieg in eine höhere Verwendungsgruppe wird in Zukunft bis zur zweiten Stufe in der Gehaltstabelle parallel verschoben. Wer sich bereits in einer höheren Stufe befindet, wird zukünftig jedoch mindestens auf die zweite Stufe der höheren Gruppe eingestuft.

Anrechnung der DBO Zeiten
Bisher hat der KV EU nur die Anrechnung von Vordienstzeiten aus „dem gleichen Kollektivvertrag“ gekannt. Zukünftig können sich unsere KollegInnen bei gleicher Verwendung auch Zeiten aus der Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) anrechnen lassen. Diese Zeiten sind via Antrag durch den/die ArbeitnehmerIn geltend zu machen. Beschäftigungsgarantie soll kommen
Weitere Sozialpartnergespräche bis 31.10.2019

Der Eisenbahnsektor hat viele Berufsfelder, die einer Spezialisierung bedürfen aber für die so gut wie keine Betätigungsfelder auf dem Arbeitsmarkt außerhalb des Eisenbahnsektors bestehen. Was passiert z. B. mit einer Fahrdienstleiterin oder einem Triebfahrzeugführer, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Voraussetzungen den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können? Diese KollegInnen brauchen einen speziellen Schutz, da sie sich nur für die Eisenbahnbranche und ihre Unternehmen beruflich speziell qualifizieren mussten. Daher war einer der diesjährigen Forderungspunkte die sogenannte Beschäftigungsgarantie.

Seit Jahren sind wir hier in Verhandlungen mit der WKÖ. Dieses Jahr gab es bedeutende Annäherungen bei diesem Thema. Die vorgebrachten Lösungen waren aber für beide Sozialpartner nicht zufriedenstellend und hätten die Verhandlungen - ähnlich wie 2018 – nur in die Länge gezogen.

Da die Umsetzung einer Lösung für KollegInnen, die aus gesundheitlichen Gründen unverschuldet dienstuntauglich werden, jedoch beiden Sozialpartnern äußerst wichtig ist, wurde vereinbart, bis 31. Oktober 2019 das Thema auf Ebene der KV-Teams abzuarbeiten. Diese Maßnahme wurde auch im Kollektivvertrag schriftlich festgehalten. Daher wurde dieses Jahr zwischen den Sozialpartnern KEIN sogenanntes Stillhalteabkommen abgeschlossen: Normalerweise wird bei einem Abschluss vereinbart, für die Laufzeitdauer keine Nachforderungen stellen zu dürfen.

Außerdem gibt es zukünftig für begünstigt Behinderte im Sinne des § 2 Behinderteneinstellungsgesetz einen Sonderurlaub von drei Werktagen pro Urlaubsjahr. Auch wurde festgehalten welche Mindestinformationen auf der Gehaltsabrechnung zu finden sein müssen. Die Sozialpartner haben im Kollektivvertrag nochmals auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hingewiesen. Das bedeutet, dass z. B. nach Vorfällen gemäß Unfalluntersuchungsgesetz unbedingt auch die psychische Eignung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ASchG) zu berücksichtigen ist.

Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Eisenbahn Johann-Böhm-Platz 1
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Über uns

Der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer:innen der österreichischen Eisenbahnverkehrs- und Seilbahnunternehmungen. Er vereint Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichsten Berufen, welche in der Schieneninfrastruktur, der Traktion, den Werkstätten, im Personen- und Güterverkehr oder im Bereich Managementservices beschäftigt sind. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gehören genauso zu unseren Zielen wie zukunftsorientierte Einkommen und moderne, sichere und altersgerechte Arbeitsplätze. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Darüber hinaus machen wir uns für den Schutz und Ausbau der Daseinsvorsorge im Verkehr stark. Denn ein Aushungern des Öffentlichen Verkehrs kostet nicht nur hunderttausenden ÖsterreicherInnen ihre Mobilität und Chancen, sondern auch tausenden unserer MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz.

Fachbereichsvorsitzender: Gerhard Tauchner
Fachbereichssekretär:innen: Sabine Stelczenmayr, Dominik Pertl, Robert Hofmann
Betreuung Seilbahnen: Kajetan Uriach