vida

Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) NÖ / Lohn-/Gehaltsordnung

LANDESKOLLEKTIVVERTRAG


für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sparte Transport und Verkehr, Fachgruppe Niederösterreich für die Beförderungsgewerbe mit PKW, 3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, 3100 St. Pölten, Gewerkschaftsplatz 1 andererseits über ein Lohnabkommen gem. 2. Teil, Ziffer 1 (Allgemeine Lohnbestimmungen) des Bundeskollektivvertrages für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW.
Gültig ab 01.01.2014
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Allgemeine Lohnbestimmungen


I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
1)  Räumlich:
für das Bundesland Niederösterreich
2)  Fachlich:
für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig mittels PKW
a)
das Taxigewerbe ausüben und Mitglied der Fachgruppe Niederösterreich für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen sind.
b)
das Mietwagengewerbe ausüben und Mitglied der Fachgruppe Niederösterreich für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen sind.
3)  Persönlich:
a)
Für alle Arbeiter, die bei einem Arbeitgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind.
b)
Für jene Bedienstete, denen vertraglich das Angestelltenverhältnis zuerkannt worden ist und die nicht als kaufmännische Angestellte anzusehen sind.


II. Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2014 in Kraft.
Der Kollektivvertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31.12.2015, mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
Die Vertragspartner verpflichten sich, währen der Kündigungsfrist Verhandlungen zwecks Erneuerung des Kollektivvertrages aufzunehmen.


III. Lohnübereinkommen
Gemäß 2. Teil Ziffer 1 des Bundeskollektivvertrages für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW werden für das Bundesland Niederösterreich folgende Mindestlöhne festgelegt:
Monatlicher Mindestlohn brutto € 1.100

Der Mindestlohn von € 1.100,- brutto gebührt für die gemäß Artikel V des Bundeskollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW festgelegte Normalarbeitszeit. Für Teilzeitbeschäftigte gelten die Bestimmungen des 2. Teiles Ziffer 1 des Bundeskollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW über das aliquote Ausmaß des Mindestlohnes sinngemäß.



Für die Wirtschaftskammer:
Fachgruppe Niederösterreich für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
Felix Pribil Mag. Michael Steinparzer
Obmann Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft vida
Gottfried Winkler Bernd Brandstetter
gf. Vorsitzender Bundesgeschäftsführer
Alfred Spiegl
Landesgeschäftsführer NÖ
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Straße Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 580 +43 (0) 1 534 44 102 510 strasse@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Straße in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Berufskraftfahrer:innen in Österreich. Beschäftigte in der Güterbeförderung, Spedition und Logistik gehören ebenso dazu wie Autobuslenker:innen oder aber auch Mietwagen- und TaxifahrerInnen. Am „Arbeitsplatz Straße“ unterwegs zu sein, ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Wir machen uns vor allem für jene Berufskraftfahrer:innen stark, die mit schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Problemen zu kämpfen haben. Fragwürdige Praktiken bei der Entlohnung ebenso wie teils nicht ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung oder dubiose Scheinselbständigkeit sind die Hauptthemen unserer Arbeit. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben.

Fachbereichsvorsitzender: Markus Petritsch
Fachbereichssekretär: Toni Pravdic, Karl Delfs