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Achtung, Lohnpfändung!

Was tun, wenn einem die Schulden über den Kopf wachsen

Immer mehr Menschen können sich trotz Arbeit immer weniger leisten. Immer mehr Menschen nehmen Kredite auf, um finanziell über die Runden zu kommen. Immer mehr Menschen wachsen die Schulden über den Kopf. Und immer mehr Menschen sind mit einer Lohnpfändung konfrontiert. Was tun? Das vida-Magazin klärt auf.

Was ist eine Lohnpfändung?

Du kannst zum Beispiel deine Kreditraten oder die Alimente für dein Kind nicht mehr zahlen? In diesen Fällen können die Gläubiger zu Gericht gehen und eine sogenannte Lohnpfändung beantragen. Das heißt, sie versuchen, sich das Geld direkt von deinem Arbeitgeber, deiner Arbeitgeberin zu holen.

Wie erfahre ich, dass mein Lohn gepfändet wird?

Das zuständige Bezirksgericht verständigt dich, wenn ein Antrag auf Lohnpfändung gestellt wurde.

Welche Rolle spielt mein Arbeitgeber dabei?

Wenn das Gericht den Antrag auf Lohnpfändung bewilligt, wird dein Arbeitgeber, deine Arbeitgeberin als sogenannter Drittschuldner informiert. Dein Arbeitgeber, deine Arbeitgeberin muss eine Drittschuldnererklärung abgeben, den pfändbaren Teil deines Einkommens berechnen und diesen Teil an die Gläubigerin, den Gläubiger überweisen.

Was darf gepfändet werden?

Es können alle Entgeltbestandteile gepfändet werden, wie zum Beispiel Lohn oder Gehalt, Zulagen, Entgelt für Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch alle Beendigungsansprüche können gepfändet werden, wie zum Beispiel Abfertigung oder Urlaubsersatzleistung.

WICHTIG: Auch Geldleistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld oder Wochengeld können gepfändet werden! In diesen Fällen ist der Drittschuldner nicht der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin, sondern die jeweilige auszahlende Stelle, zum Beispiel die Österreichische Gesundheitskasse oder das Arbeitsmarktservice.

Was darf nicht gepfändet werden?

Aufwandsentschädigungen, die einen Mehraufwand abgelten, dürfen nicht gepfändet werden, zum Beispiel Taggeld oder Kilometergeld.

Wie viel darf gepfändet werden?

Das hängt ab von der Höhe deines Nettoeinkommens, ob du Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhältst und ob du Unterhaltspflichten hast.

Dürfen meine gesamten Einkünfte gepfändet werden?

Nein. Natürlich muss dir etwas zum Leben bleiben. Die Exekutionsordnung regelt genau, wie viel das ist. Dieser unpfändbare Mindestbetrag ist das sogenannte Existenzminimum. Das Existenzminimum ist um 25 Prozent niedriger, wenn du wegen Unterhaltspflichten gepfändet wirst und nicht wegen anderer Schulden (z. B. bei einem Onlinehändler).

TIPP: Wie viel dir als Existenzminium bleiben muss, kannst du mit dem >>> Rechner der Schuldnerberatung Wien herausfinden!

WIE DU FINANZIELL WIEDERE BEINE KOMMST

Dein Lohn wird gepfändet? Du kannst deine Raten nicht mehr zahlen? Du bekommst Briefe vom Inkassobüro? Der Gerichtsvollzieher war da? Die Schuldnerberatung berät und unterstützt, wenn es finanziell eng wird. Hier findest du die Anlaufstellen in ganz Österreich: www.schuldenberatung.at

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