vida

Trinkgeld berücksichtigt

Zusätzlicher Verhandlungserfolg bei Kurzarbeitsverlängerung.

Mit der Kurzarbeitsverlängerung, auf die sich die Sozialpartner vergangene Woche geeinigt haben, gibt es einen verbesserten Trinkgeldersatz für körpernahe Dienstleister und Tourismus- und Gastronomiebeschäftigte. Immerhin gefährdet der aktuelle Lockdown einmal mehr Existenzen vieler Kolleginnen und Kollegen.

Der vida-Verhandlungserfolg im Detail: ArbeitnehmerInnen in den sogenannten Trinkgeldbranchen verlieren in Kurzarbeit nicht nur 10, 15 oder 20 Prozent ihres Einkommens, sondern auch viel Trinkgeld. Sie bekommen dafür ab Dezember eine erhöhte Vergütung. Die Bemessungsgrundlage für das Kurzarbeitsentgelt des/der ArbeitnehmerIn wird um fünf Prozent erhöht.  

Weiter 80 bis 90 Prozent des letzten Gehalts/Lohns in Kurzarbeit 

Diese Verbesserungen ändern nichts an den bestehenden Regelungen der Kurzarbeit in anderen Branchen: ArbeitnehmerInnen, die in Kurzarbeit sind, bekommen weiterhin 80 bis 90 Prozent des letzten Einkommens. Das Einkommen während der Kurzarbeit orientiert sich am Bruttoentgelt vor der Kurzarbeit (inklusive Zulagen, Zuschläge und laufender Provisionen, nicht hingegen Aufwandsentschädigungen/Diäten und Überstundenentgelte).

Beispiele:

KellnerIn, Vollzeit-Arbeit

Bisher: Eine KellnerIn hat vor der Kurzarbeit 1.760,00 Euro brutto Lohn bekommen. In der Kurzarbeit hat sie monatlich netto ca. 1.178,67 überwiesen bekommen.

NEU: Der Bruttolohn von 1.760,00 Euro wurde durch die Trinkgeldoption um fünf Prozent auf 1.848,00 Euro angehoben. Das ergibt ein Kurzarbeitsentgelt in Höhe von ca. 1.226,96 Euro netto.

FriseurIn, Teilzeit 25 Stunden

Bisher: Eine FriseurIn hat vor der Kurzarbeit 969,38 € brutto Lohn bekommen. In der Kurzarbeit hat sie monatlich netto ca. 739,10 Euro überwiesen bekommen.

NEU: Der Bruttolohn von 969,38 Euro wurde durch die Trinkgeldoption um fünf Prozent auf  1.017,84 Euro angehoben. Das ergibt ein Kurzarbeitsentgelt in Höhe von ca. 777,29 Euro netto.

 

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