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Mehr Schutz nach schweren Unfällen

72-stündige Dienstfreistellung gesetzlich fixieren!

Der vida-Fachbereich Eisenbahn fordert, dass im Rahmen der demnächst im Parlament zu beschließenden Eisenbahngesetznovelle für alle bei den Bahnen im ausführenden Betriebsdienst Beschäftigten, die während der Dienstzeit in schwere Unfälle mit Personenschaden involviert werden, eine 72-stündige Dienstfreistellung fixiert werden muss. Das würde u.a. TriebfahrzeugführerInnen, ZugbegleiterInnen, FahrdienstleiterInnen, VerschieberInnen und WagenmeisterInnen zu Gute kommen und die Sicherheit im System Bahn weiter anheben.

„Es geht hier darum, vom Einzelnen Druck wegzunehmen.“

Günter Blumthaler
Vorsitzender des vida-Fachbereichs Eisenbahn 

„Es geht hier darum, vom Einzelnen Druck wegzunehmen“, sagt Günter Blumthaler, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn. Gerade nach solchen außergewöhnlichen Ereignissen wie schweren Unfällen sind die Beschäftigten einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt. Es stellt sich dabei die wichtige Frage, ob sie unmittelbar danach in einem hochsicherheitsrelevanten Bereich wie der Eisenbahn noch zu hundert Prozent konzentriert ihren Dienst fortsetzen können.  

Mehr Sicherheit für alle

Dies trifft vor allem beim sicherheitskritischen Personal nach Unfällen zu. Die Beschäftigten sehen sich in einer enormen psychischen Belastung nach derartigen Vorfällen und finden sich in unterschiedlichsten Regelungen (weitere Dienstausübung untersagt oder gewünscht) wieder. „Um diesen Situationen entgegenzuwirken, ist eine einheitliche Vorgehensweise für den Verkehrsträger Eisenbahn im Eisenbahngesetz unumgänglich und stellt eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit im ausführenden Betriebsdienst dar“, sagt Gerhard Tauchner, Sprecher der Plattform Lokfahrdienst in der Gewerkschaft vida.

Verpflichtende Freistellung

Diese einheitliche Vorgehensweise soll durch eine verpflichtende Freistellung der Bediensteten von 72 Stunden sichergestellt werden. Die Dauer von 72 Stunden orientiert sich an der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD 10) der Weltgesundheitsorganisation WHO. Gemäß ICD 10 definiert sich eine akute Belastungsreaktion als vorübergehende Störung, die sich bei einem psychisch nicht manifest gestörten Menschen als Reaktion auf eine außergewöhnliche physische oder psychische Belastung entwickeln kann.

WHO-Leitlinien einhalten!

Die Symptome können hier von Betäubung, mit einer gewissen Bewusstseinseinengung und eingeschränkten Aufmerksamkeit, einer Unfähigkeit, Reize zu verarbeiten und Desorientiertheit bis hin zu einem Sich-zurückziehen aus der Umweltsituation reichen und klingen in der Regel nach spätestens zwei bis drei Tagen ab. „Derzeit ist in der Gesetzesnovelle auch enthalten, dass von der verpflichtenden Freistellung von 72 Stunden jedoch abgesehen werden kann, wenn ein psychologisches Gutachten einen begründeten Zweifel an der medizinischen oder psychologischen Eignung ausschließt“, sagt Tauchner, dass dies der Gewerkschaft noch ein Dorn im Auge ist: „Das ist kontraproduktiv und auch nicht im Sinne der WHO-Leitlinien.“ 

Auch Unternehmen profitieren

Die vida fordert vielmehr, dass eine psychologische Betreuung der Unfallbeteiligten unmittelbar nach dem Ereignis zudem während und auch nach der 72-Stunden-Dienstfreistellung stattfinden muss. „Dies ist noch in die Novelle aufzunehmen und auch von den Unternehmen sicherzustellen“, bekräftigt Blumthaler. Und Unternehmen, die dabei auf Kosten schielen würden, müssten sich bewusst machen, dass sie von einer solchen 3-tägigen Freistellung unterm Strich vielmehr profitieren würden, da Betroffenen so wieder rascher in den Job zurückfinden. „Aus Erfahrung weiß man, dass sonst MitarbeiterInnen längere Zeiträume im Krankenstand verweilen“, so der vida-Gewerkschafter.  

 

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