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Kollektivvertrag, Einstufung und Vordienstzeiten

Worauf muss ich achten?

Der/die ArbeitnehmerIn ist aufgrund der vereinbarten oder tatsächlichen Tätigkeit in das Lohn- bzw. Gehaltsschema des jeweiligen Kollektivvertrages einzustufen. Die Kriterien für die Entscheidung, wo der/die Beschäftigte einzureihen ist, sind oft fließend. Aus diesem Grund sollte bereits vor Vertragsunterzeichnung auf die richtige Einstufung geachtet werden. Die Kollektivverträge enthalten in der Regel Beschreibungen aus denen ersichtlich ist, wie einzustufen ist.

Falsch eingestuft – was tun?
Wird man falsch eingestuft – in der Regel in eine zu niedrige Lohn-/Gehaltsstufe, so kann  die Richtigstellung verlangt und das höhere Entgelt, entsprechend des KVs, verlangt werden.

Anrechnung von Vordienstzeiten
Die Höhe des Anspruchs auf Lohn und Gehalt richtet sich in vielen Kollektivverträgen auch nach etwaigen Vordienstzeiten. Das sind bei anderen ArbeitgeberInnen bei gleicher oder ähnlicher Tätigkeit geleistete Arbeiten. Als Vordienstzeiten können aber auch z. B. Schulzeiten gewertet werden.

Wichtig: Informiere deine/n ArbeitgeberIn über deine Vordienstzeiten und weise diese auch nach.

Achtung: Manche Kollektivverträge sehen eine Frist vor, innerhalb derer die Vordienstzeiten bekannt gegeben werden müssen. Ist man zu spät dran, muss der/die ArbeitgeberIn sie möglicherweise nicht berücksichtigen.

Bei Fragen: