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Lehrvertrag

Deine Rechte und Pflichten.

Wenn du ein Lehrverhältnis eingehst, wird dieses durch einen Vertrag geregelt. Der Vertrag wird zwischen dir und dem/der Lehrberechtigten schriftlich abgeschlossen. Darin sind z. B. persönliche Daten wie Name und Adresse von dir und deinem/deiner Lehrberechtigten), dein Lehrberuf, Beginn und Ende deiner Lehrzeit enthalten. Bist du noch nicht 18 Jahre alt, muss auch dein/e gesetzliche/r VertreterIn den Lehrvertrag unterschreiben.

Der Lehrvertrag muss binnen 3 Wochen nach Beginn deiner Lehre bei der Lehrlingsstelle angemeldet werden. Der/die Lehrberechtigte muss dich darüber informieren.
Es ist ratsam, den Lehrvertrag genau zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen.


Achtung: Wenn du innerhalb der vorgesehenen Zeit von 3 Wochen noch keinen Lehrvertrag unterschrieben hast, wende dich an deine Gewerkschaft.

Aus dem Lehrverhältnis entstehen für dich Rechte und Pflichten. Dazu gehört es, dich zu bemühen, alle notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für deinen Lehrberuf notwendig sind. Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist ebenfalls verpflichtend und vermittelt dir theoretisches Wissen zu deinen erlernten praktischen Fertigkeiten.

Zu den Pflichten zählt auch, deine/n Lehrberechtigte/n zu verständigen, wenn du einmal verhindert sein solltest.

Achtung: Im Falle einer Krankheit musst du eine ärztliche Bestätigung vorgelegen.

Dein/deine Lehrberechtigte/r ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Ausbildung zu sorgen, dir regelmäßig die Lehrlingsentschädigung zu zahlen und dir für den Besuch der Berufsschule frei zu geben.

Beachte deine Pflichten, denn Vernachlässigung kann zur Auflösung des Lehrverhältnisses führen!

Wichtig: Hier sind nur einige der Rechte und Pflichten angesprochen. Fühlst du dich in deinen Rechten verletzt, reagiere nicht unüberlegt, sondern lass dich umgehend von deiner Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beraten.