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Urlaub und Krankenstand

Das sollte ich dabei beachten.

Urlaubsanspruch

Normalerweise 30 Werktage (inkl. Samstage), also fünf Wochen pro Jahr. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage. Vordienst- und Ausbildungszeiten müssen zum Teil angerechnet werden, damit man die 25 Jahre früher erreicht.

Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Jahr erhält man den gesamten Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres.

Der Urlaub sollte im selben Jahr verbraucht werden; innerhalb von drei Jahren muss er verbraucht werden, sonst verfällt er. Besondere Bestimmungen gelten für Zeiten der Karenz. Urlaub muss mit dem/der ArbeitgeberIn vereinbart werden und kann nicht angeordnet werden.

Krankenstand

Für eine gewisse Dauer muss der/die ArbeitgeberIn das Entgelt weiterzahlen - zumindest für sechs Wochen. Das erhöht sich schrittweise auf bis zu zwölf Wochen (nach 25 Dienstjahren). Dieser Entgeltanspruch gilt pro Arbeitsjahr. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Spezielle Regelungen gibt es bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Krank im Urlaub
Bist du krank, wird der Urlaub unterbrochen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert. Die Tage, die du krank warst, werden somit zu deinem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Achtung: Teile  einen Krankenstand dem/der ArbeitgeberIn sofort mit. Auf Verlangen ist eine Bestätigung über Dauer des Krankenstandes vorzulegen, sonst verlierst du den Anspruch auf das Entgelt. Ein Unterlassen ist aber kein Entlassungsgrund.

Krank im Ausland

Erkrankst du im Ausland, musst du dem/der ArbeitgeberIn zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung eine behördliche Bestätigung vorlegen. In dieser muss bestätigt sein, dass die Krankenstandsbestätigung von einer zum Arztberuf zugelassenen Person ausgestellt wurde. Diese behördliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgte und die Krankenstandsbestätigung von einer Krankenanstalt ausgestellt wurde. Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub nicht!