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Arbeitsverhältnis

Was sollte ich als Berufs(neu)einsteigerIn wissen?

Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn eine Person (ArbeitnehmerIn) ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dabei unter der Leitung einer anderen Person (ArbeitgeberIn oder StellvertreterIn) in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig ist. ArbeitnehmerInnen sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zeit-, orts- und weisungsgebunden.

Freier Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Freie/-r DienstnehmerIn oder WerkvertragsnehmerIn darf nur sein, wer selbständig ist. Sie/er hat nicht dieselben Rechte wie ArbeitnehmerInnen, zum Beispiel gelten weder kollektivvertragliche Mindestentlohnung noch das Urlaubsrecht.

Freie DienstnehmerInnen verpflichten sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, eine Leistung zu erbringen. Sie sind nicht weisungsgebunden und können ihre Zeit frei einteilen. Die Arbeitsmittel stellt meist der/die AuftraggeberIn zur Verfügung. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über ein konkretes Werk, das der/die AuftragnehmerIn abliefern muss. Er/sie muss nicht selbst dafür arbeiten, sondern kann das jemanden anderen erledigen lassen.

Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Der/die ArbeitnehmerIn verpflichtet sich zur Erbringung einer Arbeitsleistung, der/die ArbeitgeberIn zur Bezahlung eines Lohnes oder Gehaltes. Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig – Ausnahme: Lehrverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Um Ansprüche besser beweisen zu können, ist natürlich ein schriftlicher Arbeitsvertrag am geeignetsten.

Grundsätzlich dürfen die Rechte von ArbeitnehmerInnen, die diesen aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Vorschriften oder durch Betriebsvereinbarung zustehen, durch den Arbeitsvertrag nicht geschmälert werden.

Vorsicht: Wenn der/die ArbeitgeberIn einen Arbeitsvertrag zum Unterschreiben vorlegt, dann lese diesen genau durch. Bei Unklarheiten wende dich an deine Gewerkschaft. Wir gehen den Arbeitsvertrag mit dir gemeinsam durch.

Dienstzettel
Unverzüglich nach Beginn des Dienstverhältnisses hat der/die ArbeitgeberIn dem/der ArbeitnehmerIn eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten auszuhändigen. Im Dienstzettel stehen müssen unter anderem der Arbeitsort, die Arbeitszeit, der jährliche Urlaubsanspruch sowie das Entgelt. Jeden Monat müssen die ArbeitnehmerInnen eine schriftliche Lohn-/Gehaltsabrechnung bekommen.

All-in-Arbeitsvertrag

Immer öfter finden sich in Arbeitsverträgen "All-inklusive-Klauseln". Mit dem vereinbarten Monatsentgelt werden neben dem Grundentgelt auch Mehr- und Überstunden, Feiertags- und Sonntagszuschläge sowie Sonderzahlungen abgedeckt. Sie sind nur dann gültig, wenn inklusive der angefallenen Überstunden, Mehrleistungen und Zuschläge zumindest aber das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag bezahlt wird.

Allerdings kann man solchen Arbeitsverträgen nur selten entnehmen, wie viel für die Normalarbeitszeit gezahlt wird. So kann kaum nachvollzogen werden, wie viele Mehr- und Überstunden mit dem Entgelt abgedeckt werden und welche Mehrleistungen noch zusätzlich zu bezahlen wären.

Unser Tipp: Vereinbare bei Abschluss eines solchen Vertrags genau, wie viel die Höhe des Grundlohns für die Normalarbeitszeit beträgt. So kann nachvollzogen werden, wie viele Mehrleistungen mit dem Entgelt abgedeckt werden. Wende dich - falls möglich - vor Unterzeichnung an deine Gewerkschaft.