Wichtiges Signal für Tourismus
Bei den Sozialpartnerverhandlungen konnte ein fairer und wertschätzender Abschluss für die ArbeiterInnen und Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe erzielt werden. Es ist gelungen, auch die ausgesetzte Lohn- und Gehaltsanpassung für das Jahr 2020 miteinzuschließen. Gerade für die Tourismusbranche ist die Corona-Pandemie eine enorme Belastungsprobe. „Die Kolleginnen und Kollegen mussten in den vergangenen zwölf Monaten so viel hinnehmen. Der erzielte KV-Abschluss ist mehr als gerechtfertigt“, so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida.
Die Löhne und Gehälter steigen in den einzelnen Gruppen jeweils um Fixbeträge. Im Durchschnitt sind das ab 1. April 2021 bei den Löhnen 2,22 Prozent und bei den Gehältern 2,25 Prozent und ab 1. Mai 2022 bei den Löhnen und Gehältern 2,33 Prozent. Eine Erhöhung der Zulagen erfolgt ab 1. Mai 2022.
Auch mehr Geld für Lehrlinge
Die Lehrlingseinkommen werden über der Inflation angehoben und steigen ab 1. Mai 2021 durchschnittlich sogar um 3,28 Prozent und ab 1. Mai 2022 um 3,18 Prozent. Umgerechnet sind das 15 Euro pro Monat pro Lehrjahr mehr.
„Die Erhöhung bei den Lehrlingen freut mich ganz besonders, denn das sind die Fachkräfte von morgen. Wir müssen aber weiter daran arbeiten, die Branche attraktiv für junge Menschen zu gestalten!“
Berend Tusch, Vorsitzender vida-Fachbereich Tourismus
Trinkgeldersatz in Kurzarbeit IV
Gleichzeitig mit Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrags beginnt mit 1. April 2021 auch die neue Kurzarbeitsperiode. Die Sozialpartner haben sich hier darauf verständigt, einen optionalen Trinkgeldersatz einzuführen, denn den ArbeitnehmerInnen fehle es seit Monaten an Trinkgeld. „Wir ersuchen alle Betriebe, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und den Beschäftigten den Trinkgeldersatz auszubezahlen, um damit auch die Nettoersatzrate in der Kurzarbeit zu erhöhen“, so Tusch
Gemeinsam erfolgreich
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