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Bodenabfertigungslizenz: Beschäftigte brauchen Recht auf sichere Arbeitsplätze

Flughafen Wien: Vergaben - Gewerkschaft vida kritisiert künstlichen EU-Ausschreibungswettbewerb auf den Rücken der MitarbeiterInnen

Zu den Turbulenzen rund um die Ausschreibung zur Vergabe der zweiten Bodenabfertigungslizenz am Flughafen Wien stellt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida, fest, dass die Beschäftigten der Bodenabfertigungsdienste „Stabilität und ein Recht auf sichere Arbeitsplätze brauchen. Vom neuen Betreiber, der Schweizer AAS, erwarten wir uns, dass dieser alle derzeit bei Celebi beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu dem bestehenden Rechten und Pflichten übernimmt. Diesbezüglich werden wir auch auf den neuen Betreiber zugehen und uns dafür einsetzen“, betont Liebhart.

„Die Gewerkschaft vida steht den Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite. Sollten, wie angekündigt die Rahmenbedingungen durch die Ausschreibung so festgelegt sein, dass aktuell ein Betriebsübergang auf AAS zwingend vorliegt, so ist dies zu begrüßen und ist ein wichtiger Schritt Richtung fairere Ausschreibungsbedingungen“, fügt der vida-Gewerkschafter hinzu.

Die Regelungen der EU schreiben aus Wettbewerbsgründen für Flughäfen von der Größe des Wiener Flughafens zwingend einen zweiten Betreiber vor. Liebhart übt Kritik an dieser EU-Regelung, mit der „nur künstlich ein Wettbewerb auf den Rücken der Beschäftigten und Jobängste geschaffen werden. Der Liberalisierungswahn und der Wettbewerb um jeden Preis müssen von der EU-Kommission reformiert werden. Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen diese Politik des billigsten Preises ausbaden müssen.“ 

Eine europäische Sozialunion könne nur mit stärkeren ArbeitnehmerInnenrechten funktionieren. Auf europäischer Ebene müsse hier dringend ein Umdenken erfolgen, so Liebhart weiter. „Es bedarf seitens der EU generell verpflichtender Vorgaben bei Ausschreibungen, die die Rechte und Ansprüche der Belegschaften sichern. Verliert ein Anbieter die Lizenz durch eine Ausschreibung und wird sie einem anderen Unternehmen zugesprochen, muss die Gesetzgebung zukünftig zwingend vorsehen, dass in solch einem Fall jedenfalls ein Betriebsübergang vorliegt, wodurch die Belegschaft automatisch übernommen werden müsste. Die aktuellen nationalen Regelungen zur Übernahme des Personals bei Dienstleistungsverträgen greifen hier jedenfalls zu kurz“, sagt der vida-Gewerkschafter.

Eine kommende neue Bundesregierung müsse hier rasch Klarheit im Sinne der Beschäftigten schaffen, was die Übernahme des Personals betrifft. „Bei der Neuvergabe von Lizenzen kann es nicht nur um die Schaffung von Wettbewerb gehen. Es muss auch um die Sicherung der Existenzgrundlagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen, die täglich ihr Bestes geben“, bekräftigt Liebhart.

 

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Der Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe und in der Systemgastronomie. Der Tourismus ist eine junge Branche, 40 Prozent der Beschäftigten sind jünger als 30 Jahre, nur knapp 11 Prozent über 50. Über 60 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind Frauen. Die Branche ist von hoher Fluktuation und Abwanderung gezeichnet. Ohne Pensionierungen verlässt im Tourismus fast die Hälfte der Beschäftigten die Branche nach zehn Jahren. Die Gründe dafür liegen in schlechten Verdienstmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie und wenig Zukunftsperspektiven. Das darf nicht so bleiben, daher setzen wir in der Gewerkschaft vida uns für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein.

Fachbereichsvorsitzender: Berend Tusch
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