vida

Hotel- Gastgewerbe NÖ / Beilage

Zusatzkollektivvertrag für NÖ Neuer Pkt. 2.f Arbeitszeit



Zusatzkollektivvertrag für NÖ Neuer Pkt. 2.f Arbeitszeit
Nach Punkt 2 lit. e wird Punkt 2 lit. f eingefügt:
Durch BETRIEBSVEREINBARUNG im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes kann die WÖCHENTLICHE NORMALARBEITSZEIT bei regelmäßiger Verteilung der gesamten Wochenarbeitszeit AUF VIER ZUSAMMENHÄNGENDE TAGE aufgeteilt werden.

NEU:
Die tägliche Normalarbeitszeit kann bei Einführung der 4-TAGE-WOCHE auf ZEHN STUNDEN, die TÄGLICHE HÖCHSTARBEITSZEIT auf ZWÖLF STUNDEN ausgedehnt werden.
Für den Fall der Ausdehnung der täglichen Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden darf die tägliche Arbeitszeit, abgesehen von den Ruhepausen, die in Pkt. 2 lit. d des Kollektivvertrages für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe geregelt sind, nicht unterbrochen werden.
Wird an einem der drei zusammenhängenden freien Tage gearbeitet, so sind die anfallenden ÜBERSTUNDEN im VERHÄLTNIS 1:1,5 ABZUGELTEN.
In Betrieben, in denen dauernd mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt sind und in denen kein Betriebsrat besteht, kann die Einführung der 4-Tage-Woche unter Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf 10 Stunden über Antrag des jeweiligen Betriebes durch einen zwischen den eingangs angeführten zuständigen Kollektivvertragspartnern abzuschließenden BETRIEBSZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG vereinbart werden. Dieser Betriebszusatzkollektivvertrag erlangt durch Hinterlegung beim Bundeseinigungsamt Rechtswirksamkeit.
Dieser für den jeweiligen Betrieb geltende "Betriebszusatzkollektivvertrag" ist FÜR EIN JAHR UNKÜNDBAR. Nach Ablauf dieser Zeit kann dieser Vertrag von jedem Vertragspartner mit vorangegangener Kündigungsfrist von zwei Monaten gelöst werden.
In allen anderen Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, kann die Einführung der 4-Tage-Woche unter Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf 10 Stunden mit dem einzelnen Dienstnehmer selbst vereinbart werden. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform in Form eines Dienstzettels.
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Tourismus Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 661 +43 (0) 1 534 44 102 610 tourismus@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe und in der Systemgastronomie. Der Tourismus ist eine junge Branche, 40 Prozent der Beschäftigten sind jünger als 30 Jahre, nur knapp 11 Prozent über 50. Über 60 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind Frauen. Die Branche ist von hoher Fluktuation und Abwanderung gezeichnet. Ohne Pensionierungen verlässt im Tourismus fast die Hälfte der Beschäftigten die Branche nach zehn Jahren. Die Gründe dafür liegen in schlechten Verdienstmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie und wenig Zukunftsperspektiven. Das darf nicht so bleiben, daher setzen wir in der Gewerkschaft vida uns für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein.

Fachbereichsvorsitzender: Berend Tusch
Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz