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Hotel- Gastgewerbe / Beilage

Zusatzkollektivvertrag Saisonarbeitsverhältnisse


Der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Hotellerie einerseits und die Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst andererseits vereinbaren folgenden Zusatzkollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe betreffend Arbeitsverhältnisse in Saisonbetrieben:


Änderung 4. Überstunden
1.  Zu Punkt 4 lit. c wird näher ausgeführt:
“Zur Ausweitung von weniger als 5 Monate dauernden Arbeitsverhältnissen in Saisonbetrieben wird ein Drittel der am Ende des Durchrechnungszeitraumes bestehenden Überstunden, höchstens jedoch 40, herangezogen, um das Arbeitsverhältnis um maximal eine Woche zu verlängern (Ausgleich im Verhältnis 1:1). Die darüber hinaus verbleibenden Überstunden sind im Sinne des Punktes 4 lit. e zu entlohnen.”


Änderung 10. Urlaub und Pflegefreistellung
2.  Zu Punkt 10 wird ergänzt:
In Saisonbetrieben sind weniger als 5 Monate dauernde Arbeitsverhältnisse durch einen am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verbrauchenden Teil des im laufenden Urlaubsjahr erworbenen Urlaubsanspruches zu verlängern. Dieser Teil hat die Hälfte dieses Urlaubsanspruches, höchstens jedoch sieben Werktage, zu betragen.Als Saisonbetriebe im Sinne Punkt 1 und 2 gelten Betriebe, die ihrer Art nach nur zu bestimmten Jahreszeiten arbeiten, mindestens jedoch zwei Monate bei höchstens zweimaliger Unterbrechung im Jahr geschlossen sind.
Die Regelungen nach Punkt 1 und 2 gelten nur für vollversicherte Arbeitnehmer.
Eine Verlängerung im Sinne Punkt 1 bzw. 2 kommt weiters nur in Betracht, sofern dieser gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen (wie z.B. Auslaufen von Beschäftigungsbewilligungen vor Ablauf des Verlängerungszeitraumes).


Geltungsbeginn
Diese Regelung tritt mit 20. März 2004 in Kraft und ersetzt die bisherigen Zusatzvereinbarungen vom 6. Dezember 2000, in der Fassung vom 28.03.2001 bzw 6.6.2001, die damit gleichzeitig außer Kraft treten.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 1. März 2004


Fachverband Gastronomie
Komm. Rat Helmut Hinterleitner Dr. Thomas Wolf
Vorsteher Geschäftsführer
Fachverband Hotellerie
Komm. Rat Hans Melcher Mag. Gabriele Leitner
Fachverbandsobmann Geschäftsführerin
Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst
Rudolf Kaske Renate Lehner
Vorsitzender Zentralsekretärin
Robert Maggale
Sektionssekretär
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Tourismus Johann-Böhm-Platz 1
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Über uns

Der Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe und in der Systemgastronomie. Der Tourismus ist eine junge Branche, 40 Prozent der Beschäftigten sind jünger als 30 Jahre, nur knapp 11 Prozent über 50. Über 60 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind Frauen. Die Branche ist von hoher Fluktuation und Abwanderung gezeichnet. Ohne Pensionierungen verlässt im Tourismus fast die Hälfte der Beschäftigten die Branche nach zehn Jahren. Die Gründe dafür liegen in schlechten Verdienstmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie und wenig Zukunftsperspektiven. Das darf nicht so bleiben, daher setzen wir in der Gewerkschaft vida uns für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein.

Fachbereichsvorsitzender: Berend Tusch
Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz