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vida wirkt: Verschlechterung für ArbeiterInnen abgewandt

Kündigungsfristen bleiben unangetastet. Gewerkschaft weiter wachsam.

Nachdem die Regierung im Parlament Ende April 2023 über Nacht die Kündigungsfristen für ArbeiterInnen verkürzen wollte, wurde das Vorhaben seitens der Regierungsparteien nun zurückgenommen. Allerdings war dafür Druck der Gewerkschaft vida notwendig. 

„Es freut mich sehr, dass es weiterhin keine Möglichkeit gibt, die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter flächendeckend auszuhebeln.“

Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida

vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit betont, dass dennoch ein negativer Beigeschmack bleibt: „Die Regierung sagt, dass es sich nur um einen Textierungsfehler gehandelt hat. Für uns liegt aber der Verdacht nahe, dass versucht wurde, die Verschlechterungen über die Hintertür ins Gesetz zu schmuggeln.“

Ungleichbehandlung verhindert

Man dürfe nämlich nicht vergessen, dass die Angleichung der Kündigungsfristen der ArbeiterInnen an jene der Angestellten ausgerechnet von der ÖVP und der Wirtschaftskammer massiv bekämpft wurde. Erst auf Initiative von SPÖ-Abgeordneten wurde 2017 im sogenannten freien Spiel der Kräfte die rechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten beschlossen. Jedoch hat die Umsetzung - nach mehrmaligen Verschiebungen – bis Oktober 2021 gedauert. „Bis dahin konnten in manchen Branchen Kolleginnen und Kollegen von einem Tag auf den anderen gekündigt werden“, erklärt Hebenstreit und verweist darauf, dass dieser arbeitsrechtliche Fortschritt akut bedroht war. 

vida weiter wachsam

Seit Oktober 2021 beträgt die Kündigungsfrist bei Dienstgeberkündigung mindestens sechs Wochen, und das solle auch so bleiben. „Wachsamkeit ist bei dieser Bundesregierung jedenfalls besonders wichtig“, kritisiert Hebenstreit vor allem Arbeitsminister Martin Kocher und dessen Vorgehensweise, in eine themenfremde Regierungsvorlage folgenschwere Passagen für ArbeiterInnen einzufügen.

Bis Oktober 2021 galten für Angestellte - wenn der Arbeitgeber gekündigt hat - Fristen von mindestens sechs Wochen, während ArbeiterInnen im Extremfall innerhalb weniger Tage gekündigt werden konnten. Durch die Angleichung erhielten auch ArbeiterInnen den längeren Kündigungsschutz. Der jetzt auf gewerkschaftlichen Druck hin nicht durchgezogenen Plan der Bundesregierung hätte den ArbeiterInnen konkret Geld gekostet, immerhin wären sie künftig wieder - wie jahrzehntelang davor - schneller auf Arbeitslosengeld angewiesen gewesen. 

„Es ist somit klar, dass die Bundesregierung nicht verstanden hat, wie es zum von den Arbeitgebern viel bejammerten Arbeitskräftemangel gekommen ist. Anders können wir uns nicht erklären, warum die Regierung gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, von der der Wunsch nach Abänderung der Kündigungsfristen wohl kommt, nicht davor zurückschreckt, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.“

vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit  

Die SPÖ bringt übrigens in den nächsten Tagen eine parlamentarische Anfrage ein, in der Arbeitsminister Martin Kocher gefragt wird, auf wessen Bestellung die Verschlechterung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen serviert wurde. 



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