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Kündigungsfristen im Tourismus

OGH-Urteil für WKÖ nicht genug Rechtssicherheit? vida klärt auf!

Der Oberste Gerichtshof hat eine Anfrage der österreichischen Wirtschaftskammer, ob der Tourismus eine Saisonbranche sei, mit Nein beantwortet. Damit ist klar: Die gesetzliche Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellten (seit Oktober 2021) gilt auch im Hotel- und Gastgewerbe.

„Endlich haben die Kolleginnen und Kollegen Rechtssicherheit. Die Ungerechtigkeit gehört der Vergangenheit an. Der jahrelange gewerkschaftliche Druck hat sich ausgezahlt.“

Berend Tusch, Vorsitzender vida-Fachbereich Tourismus

vida-Gewerkschafter Berend Tusch schmettert ein Schreiben der Wirtschaftskammer an ihre Betriebe ab, aus dem hervorgeht, dass es weiterhin keine Rechtssicherheit gäbe. Seit Oktober gilt bei der Arbeitgeberkündigung sechs Wochen zum nächsten Quartal, bei der Arbeitnehmerkündigung vier Wochen zum Monatsletzten.

Schlechter Verlierer WKÖ

Im Schreiben rät die Wirtschaftskammer ihren Betrieben zwar dazu, tendenziell die neuen längeren Kündigungsfristen für ArbeiterInnen anzuwenden, empfiehlt aber, sich eine mögliche Geld-Rückforderung – nach WKÖ-Sicht könnte auch die 14-tägige Kündigungsfrist angewendet werden, da keine Rechtssicherheit besteht – in der Endabrechnung für ArbeiterInnen vorzubehalten. „Das heißt, die Wirtschaftskammer erkennt die Bewertung des Gerichtshofes nicht an“, ist Tusch empört: „Es ist also so weit, die WKÖ sieht sich über dem Gesetz.“ Dabei sei die Entscheidung des OGH selbstverständlich zu akzeptieren, ortet Tusch absichtliches Stiften von Verwirrung seitens der WKÖ. Gewerkschafter Tusch sieht die Wirtschaftskammer vielmehr als schlechten Verlierer: „Die WKÖ hat mit der Anfrage die Absage des OGH provoziert – hoch gepokert, hoch verloren.“

Keinen Unsinn verbreiten

Der Fachbereichsvorsitzende fordert WKÖ-Sprecher Spreitzhofer und Pulker auf, den verbreiteten Unsinn umgehend richtigzustellen. Dabei seien die Ausführungen nicht nur falsch, sondern würden auch die Gesinnung der Wirtschaftskammer-Vertreter offenbaren. „Die Rückforderung in angegebener Form sieht nämlich vor, den Mitarbeiter bei einer Kündigung zunächst sechs Wochen arbeiten zu lassen, um ihm danach sagen zu können, dass die Frist nur zwei Wochen lang war und jetzt Geld zurückzuzahlen ist, weil er den Mitarbeiter nicht so lange im Betrieb halten hätte müssen“, erklärt Tusch.

„Also mich wundert nicht, dass die Betriebe keine MitarbeiterInnen finden. Wenn die Arbeitgeber mit solchen Ideen die Realität ausblenden, bringt das die Branche keinen Millimeter weiter. Das passiert ohnehin schon seit Jahren und das Ergebnis ist der von der Wirtschaftskammer regelmäßig ventilierte jedoch hausgemachte Fachkräftemangel. Geben sie den KollegInnen endlich faire Arbeitsbedingungen und Löhne, von denen man auch leben kann. Bei den nächsten KV-Verhandlungen haben die Arbeitgeber wieder die Chance, die Situation zu verbessern. Wir strecken die Hand aus.“

Berend Tusch, Vorsitzender vida-Fachbereich Tourismus

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Über uns

Der Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe und in der Systemgastronomie. Der Tourismus ist eine junge Branche, 40 Prozent der Beschäftigten sind jünger als 30 Jahre, nur knapp 11 Prozent über 50. Über 60 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind Frauen. Die Branche ist von hoher Fluktuation und Abwanderung gezeichnet. Ohne Pensionierungen verlässt im Tourismus fast die Hälfte der Beschäftigten die Branche nach zehn Jahren. Die Gründe dafür liegen in schlechten Verdienstmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie und wenig Zukunftsperspektiven. Das darf nicht so bleiben, daher setzen wir in der Gewerkschaft vida uns für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein.

Fachbereichsvorsitzender: Berend Tusch
Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz