Kleintransportgewerbe
Die Kollektivvertragslöhne und Zuschläge für die Beschäftigten im Kleintransportgewerbe werden per 1. Jänner 2022 um 4,5 Prozent erhöht. Die Sozialpartner haben sich auf einen dreijährigen KV-Abschluss geeinigt.
„Mit diesem Abschluss wird das gewerkschaftliche Etappenziel von 1.700 Euro Bruttomindestlohn in der Branche mit 1.1.2024 erreicht.“
Karls Delfs, Bundessekretär vida-Fachbereich
Sattes Lohnplus
Zusammen mit den KV-Erhöhungen für 2023 (3,5 Prozent) und 2024 (2,5 Prozent) beträgt die Gehaltsanpassung in Summe voraussichtlich 10,5 Prozent. Eine Indexierungsklausel mit einer maximalen Schwankung bei der Inflation von +/- 0,5 Prozent wurde im Ergebnis eingebaut: Steigt oder sinkt die Inflation darüber hinaus, muss nachverhandelt werden.
Samstagszulage für Beschäftigte
Erfreulich ist auch, dass die bisher von den Arbeitgebern nur befristet gewährte Samstagszulage in der Paket- und Lebensmittelzustellung (50 Prozent von 13 bis 18 Uhr sowie 75 Prozent von 18 bis 20 Uhr) nun als unbefristeter Anspruch in den Kollektivvertrag eingeflossen ist. Bei den Arbeitszeiten wurde eine schrittweise Anpassung des Durchrechnungszeitraums bis 26 Wochen in den kommenden drei Jahren zwischen den Sozialpartnern vereinbart.
Gegen Lohn- und Sozialdumping
vida-Gewerkschafter Karl Delfs fordert einmal mehr die Bundesregierung auf, endlich für eine gesetzliche Versenderhaftung und Begrenzung der SubauftragnehmerInnen zu sorgen, damit auch Onlineriesen in die Verantwortung genommen werden können und der Preisverfall in der Zustellungsbranche endlich gestoppt sowie die Scheinselbständigkeit eingedämmt werden können. „Damit könnte auch das Lohn- und Sozialdumping auf dem Rücken der Beschäftigten in der Paketzustellung wirksam bekämpft werden“, betont Delfs.
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