vida

Im Krankenstand gekündigt

vida verhilft 57-jährigem Berufsfahrer zu seinem Recht.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden? Das fragen sich viele. Auch Herr B. war verwundert, als er – im Krankenstand – einen „blauen Brief“ im Postkasten fand. Aber fangen wir von vorne an. Herr B. kommt eigentlich aus der Türkei, lebt aber schon viele Jahre in Österreich. Seit zehn Jahren ist Herr B. bei einem Verkehrsunternehmen in Wien als Berufsfahrer im Behindertentransport beschäftigt. Mit seinen fast 58 Jahren hat Herr B. nur noch wenige Jahre bis zur Pension. Wenn da nicht die "kaputte Wirbelsäule" wäre, die auch zu einem langen Krankenstand und der Kündigung geführt hat. Was ist passiert?

Arbeitsunfall mit Folgen

An einem kalten Wintertag im Jahr 2009 fuhr Herr B. Kinder zur Pferdetherapie. Die Straßen waren eisig und das wurde dem Berufsfahrer zum Verhängnis. Herr B. rutschte am Gehsteig aus und brach sich dabei den linken Fuß. Bei einer Operation wurden Schrauben in den Fußknöchel eingesetzt. Die Folge des Arbeitsunfalls: starke Belastung der Wirbelsäule, die ohnehin angeschlagen war – Herr B. war vor seiner Arbeit als Berufsfahrer in einem Lager tätig. Da die Schmerzen immer unerträglicher wurden, ging der Berufsfahrer im Oktober 2012 in den Krankenstand. Von seiner Firma bekam Herr B. kurze Zeit später die Kündigung zugeschickt. Herr B. war erstaunt. Schließlich war der Berufsfahrer im Krankenstand. Wie war da eine Kündigung möglich? „Jeder, der krankgeschrieben ist, kann gekündigt werden“, klärt vida-Rechtsexpertin Canan Aytekin auf. Allerdings gibt es genaue Regeln. „Der Arbeitgeber muss erstens Fristen und Termine einhalten und zweitens muss er über die im Kollektivvertrag oder Dienstvertrag geregelte Kündigungsfrist hinaus den Entgeltanspruch weiterzahlen, und zwar so lange der Arbeitnehmer noch im Krankenstand ist“, erklärt die Rechtsexpertin.

Sozialwidrige Kündigung

Doch wie ging es mit Herrn B. weiter? Der Berufsfahrer nahm sofort Kontakt mit der Gewerkschaft vida auf. „Da Herr B. bereits 57 Jahre alt ist, haben wir erhöhten Kündigungsschutz mittels Kündigungsanfechtung bei Gericht geltend gemacht und dies der Firma mitgeteilt“, so Aytekin. Einen speziellen Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte gibt es in Österreich nicht, das heißt auch ältere Beschäftigte sind kündbar. Sie können ihre Kündigung jedoch wegen Sozialwidrigkeit anfechten. Ob eine Kündigung als sozialwidrig einzustufen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Betroffene sollten sich deshalb, rasch an ihre Gewerkschaft wenden. Dort kann geklärt werden, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat. Im Fall des türkisch-stämmigen Berufsfahrers konnte vida die Kündigung erfolgreich anfechten. Die Firma hat die Kündigung sofort zurückgezogen.

Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Straße Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 580 +43 (0) 1 534 44 102 510 strasse@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Straße in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Berufskraftfahrer:innen in Österreich. Beschäftigte in der Güterbeförderung, Spedition und Logistik gehören ebenso dazu wie Autobuslenker:innen oder aber auch Mietwagen- und TaxifahrerInnen. Am „Arbeitsplatz Straße“ unterwegs zu sein, ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Wir machen uns vor allem für jene Berufskraftfahrer:innen stark, die mit schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Problemen zu kämpfen haben. Fragwürdige Praktiken bei der Entlohnung ebenso wie teils nicht ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung oder dubiose Scheinselbständigkeit sind die Hauptthemen unserer Arbeit. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben.

Fachbereichsvorsitzender: Markus Petritsch
Fachbereichssekretär: Toni Pravdic, Karl Delfs