KV-Abschluss Caritas 2020
- 2,7 Prozent auf Gehälter und Zulagen ab 01.02.2020
- einmalige Covid-19-Gefahrenzulage bis zu € 500,- (wie SWÖ)
- ab 01.01.2021: VPI (min. 0%) + 0,6%-Punkte auf Gehälter und Zulagen
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ab 01.01.2022:
- Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit auf 37 Stunden
- Zuschlag auf alle(!) Mehrstunden ist 30 Prozent
- Persönliches Anrecht auf Mehrarbeit für Vollzeitbeschäftigte (mit diversen Absicherungen im Sinne der Angestellten, Informationspflicht an den BR, für Neueintritte erst nach dem Probemonat)
- Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf höhere Anstellung, wenn übers Halbjahr durchschnittlich in der Woche mehr als 1 Mehrstunde geleistet wird
- Vorrangigkeit für Ausbezahlung von Mehr- und Überstunden
- Neuregelung der Befüllung des zuschlagsbefreiten Stundenrucksacks, der ab 1.1.2022 auf max. 37 reduziert wird, sodass dieser zuerst mit Mehrstunden und dann erst mit Überstunden befüllt werden muss.
- Eine Erweiterungen der Durchrechnungszeiträume (in der Regel 3 Monate) und eine Verkürzung der Wochenruhe (2 Kalendertage) konnten verhindert werden.
- Empfehlung, das Arbeitszeit für Streikmaßnahmen nicht zum Abzug gebracht wird.