vida

KV für Entgelterhöhungs-Zweckzuschuss abgeschlossen!

Beschäftigte sollen noch im Dezember Pflegezuschuss für 2022 bekommen!

Der Gesundheitsminister hat am 12. Mai 2022 eine Pflegereform inklusive Pflegezuschuss versprochen, damals war die Rede von ca. einem Monatsgehalt. Im Juni wurde das Gesetz (EEZG) beschlossen, die Umsetzung ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Bundesländer können allerdings nur für die „öffentlichen“ Bereiche – also für Spitäler von Ländern und Gemeinden die „lohngestaltende Maßnahme“ machen, manche Bundesländer sehen dies aber auch als Vorgabe für den privaten Bereich. Deshalb war es wichtig einen Kollektivvertrag für den privaten Bereich abzuschließen.

Wie ist der Geltungsbereich, also wer bekommts?

Folgende Berufsgruppen bekommen den Zuschuss:

  • Heimhilfen
  • PflegeassistentInnen (PA)
  • PflegefachassistentInnen (PFA)
  • Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP)
  • FachsozialbetreuerInnen (FSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB)
  • DiplomsozialbetreuerInnen (DSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) und Familienarbeit (FA)
  • Diesen Zuschuss erhalten all diese Berufsgruppen unabhängig davon in welchen Bereich sie arbeiten, also Alten- und Pflegeheim, mobil, stationär, Behindertenbereich,……

Wie hoch ist der Pflegezuschuss?

Aufgrund eines Schreibens des Gesundheitsministeriums ist der Betrag Euro 2.000 inkl. Dienstgeberbeiträgen pro Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte erhalten dies aliquot.

Das ergibt nach unseren Berechnungen 1.540 Euro brutto pro Vollzeitbeschäftigten.

Nächstes Jahr soll es monatliche Zulagen geben, es fehlt noch der Kollektivvertrag dazu.

Wer zahlt das Geld aus?

Als Gewerkschaft war es uns wichtig, dass es sich bei dem Zuschuss um einen „arbeitsrechtlichen“ Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber handelt.

Muss man einen Antrag stellen oder kommt das Geld automatisch?

Das Geld wird automatisch vom Arbeitgeber überwiesen. Wir hoffen, dass dies noch im Dezember passieren kann.

Wie sieht es mit Steuer und Sozialversicherung aus?

Wir wollten erreichen, dass die Einmalzahlung im Jahr 2022 steuer- und abgabenfrei ist. Die Regierung hat dies abgelehnt.

Wird bei Teilzeit aliquotiert?

JA, klar! Die Grundlage dazu steht bereits im Gesetz.

Welche Länder weichen ab bzw. wie weichen sie ab?

Die Regelungen in den Bundesländern sind komplett unterschiedlich, der Kollektivvertrag versucht dies zu berücksichtigen. Erfreulicherweise ist es gelungen, dass es EINHEITLICHE Regelungen für ALLE in oben genannten KVs (SWÖ, Caritas, Diakonie,...) gibt.

Gemeinsam stark!

Gemeinsamer Einsatz zahlt sich aus - heute und auch in Zukunft! Du bist noch nicht Mitglied?  Tritt unserer Gewerkschaftsbewegung gleich bei!

Jetzt Mitglied werden

 

Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Soziale Dienste Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 630 +43 (0) 1 534 44 102 400 sozialedienste@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida vertritt die Arbeitnehmer:innen in den mobilen Betreuungsberufen (Heimhilfe, Essen auf Räder, Besuchsdienst, Reinigungsdienst), Mitarbeiter:innen im Rettungs- und Krankentransport, Arbeitnehmer:innen in Heimen und Internaten (in der Systemerhaltung im Bereich Kinder, Jugend, Studenten, Erwachsene und Pflege- sowie Wohn- und stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, z. B. Küchenpersonal, Köch:innen, Hausarbeiter:innen, Hausbetreuer:innen, Pflegehilfen, Kindergartenhelfer:innen, Abteilungshilfen, Klubbetreuer:innen, Reinigungspersonal) und Arbeitnehmer:innen in privaten Haushalten. Unser zentrales Anliegen in einem kostenorientierten Dienstleistungsbereich ist die stetige Weiterentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen unserer Mitglieder. Schließlich sind faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzende: Sylvia Gassner
Fachbereichssekretär:innen: Michaela Guglberger