vida

Kampf gegen Scheinselbständigkeit

Wir unterstützen die Klage einer 24-Stunden-Betreuerin.

Gemeinsam mit der von uns vor vier Jahren gegründeten gewerkschaftliche Initiative vidaflex für EPUs und Neue Selbständige widmen wir uns verstärkt dem Kampf gegen die Scheinselbständigkeit. Denn scheinselbständig zu sein, heißt, schlecht bezahlt zu werden und schlecht abgesichert zu sein, ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub, und mit geringen Pensionen der Altersarmut ausgeliefert zu sein.

Klage einer 24-Stunden-Betreuerin auf Anstellung

Das heißt es auch für eine 24-Stunden-Betreuuerin aus Kroatien. Sie wurde immer, wenn sie nach ihrer Anmeldung bei der Sozialversicherung und anderen Dokumenten gefragt hatte, von ihrer Vermittlungsagentur und deren MitarbeiterInnen abgewimmelt.

„Dramatisch wurde es, als die Betreuerin einen Arbeitsunfall erlitten hatte, nicht mehr arbeiten konnte und auf ihren Spesen sitzen blieb. Es stellte sich heraus, dass sie nicht einmal zur Sozialversicherung angemeldet war.“

Olivia Janisch, Mitglied des Vorstandes von vidaflex, stv. vida-Vorsitzende und vida-Bundesfrauenvorsitzende

Darum unterstützen vidaflex und vida die Klage der Betreuerin gegen die Vermittlungsagentur auf Anstellung.

Die 24-Stunden-Betreuerin war von September 2020 bis Mitte Mai 2021 bei einer Agentur angestellt und mit der Betreuung einer betagten Frau beauftragt – zumindest glaubte die Betreuerin dies. Sie arbeitete im typischen ‚Blockdienst‘ bzw. ‚Radldienst‘ und wurde seitens der Agentur bezahlt. Die Betreuerin unterlag den typischen persönlichen Weisungen der Agentur und auch der betagten Frau, war an Arbeitszeit und Arbeitsort gebunden, musste den Wünschen der betagten Frau entsprechende Tätigkeiten verrichten und konnte sich ohne negative Konsequenzen nicht vertreten lassen.

„Die Klägerin war dabei unserer Einschätzung nach als Scheinselbständige tätig, in Wahrheit liegt in diesem konkreten Fall ein echter Arbeitsvertrag vor.“

Rechtsanwalt Dr. Michael Haider (Rechtsanwält_innen GmbH Freimüller, Obereder, Pilz)

Für Betroffene geht es oft um ihre Existenz

Immer dann, wenn sogenannte Vermittlungsagenturen Weisungen erteilen, Honorare festlegen, kurz gesagt, Rechte für sich in Anspruch nehmen, die nur Arbeitgebern zustehen, dann müssen sie unserer Meinung nach laut österreichischer Rechtslage auch die Verantwortung eines Arbeitgebers übernehmen. Gerade in Fällen von Krankheit und Unfall geht es für Betroffene um ihre Existenz: Selbständige sind mit Kosten konfrontiert, erhalten aber erst nach 43 Tagen Krankheit Krankengeld. Wenn Scheinselbständige im Glauben sind, angestellt zu sein, dann hat das fatale Folgen für die Betroffenen.

„Frauen, die sich teilweise nicht wehren können, werden in der 24-Stunden-Betreuung brutal ausgenutzt.“

vida-Generalsekretärin Anna Daimler

Im konkreten Fall wurde der 24-Stunden-Betreuerin die Selbstbestimmtheit einer Unternehmerin verwehrt, ohne ihr die gute Absicherung einer Arbeitnehmerin im Unfall- und Krankheitsfall zuzugestehen. Es ist auch bezeichnend, dass man genau in den Branchen, in denen händeringenden nach Fachkräften gesucht wird, recht häufig die Arbeits- und Sozialgerichte bemühen muss.

Zu wenig BetreuerInnen

Der Wunsch vieler Menschen, in Würde zu Hause altern zu können, muss respektiert und so lange wie möglich realisiert werden. Es sollte auch sehr zu denken geben, dass bereits jetzt 15 bis 20 Prozent der Menschen, die zu Hause betreut werden wollen, keine professionellen BetreuerInnen finden.

„Es gibt einfach nicht genug Menschen, welche die 24-Stunden-Betreuung zu den aktuellen Bedingungen ausüben wollen. “

vida-Generalsekretärin Anna Daimler

Prognosen sagen einen Bedarf von 70.000 und mehr benötigten Pflegekräften in Österreich voraus. Wir werden daher um Menschen, die für uns im Alter da sein wollen, verstärkt mit guten Bedingungen und Angeboten werben müssen.

vida/vidaflex-Forderungen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit:

  • Die staatlichen Kontrollbehörden müssen mehr finanzielle Mittel erhalten und personell aufgestockt werden. Würde die Zahl der Finanzpolizisten um 100 Personen erhöht werden, hätten sich diese innerhalb von acht Monaten aufgrund der vermehrten Strafzahlungen bereits amortisiert.
  • Auch die Sozialversicherungen müssen verstärkt kontrollieren und Verdachtsfällen von Scheinselbständigkeit nachgehen. Erfolgt die Ausübung von Scheinselbständigkeit auf Druck von Dritten, wie etwa durch einen Auftraggeber, so sollten für diesen auch die Strafen und Bußgelder deutlich höher wie derzeit ausfallen. 
  • Undurchsichtige Auftraggeber-Netzwerke müssen ausgeschaltet werden. Wenn für selbständige und auch die angestellten BetreuerInnen nicht mehr ganz klar ist, wer ihre AuftraggeberInnen sind und sich mehrere Agenturen bei den Familien und Frauen bereichern, dann muss das unterbunden werden.

 

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Über uns

Der Fachbereich Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida vertritt die Arbeitnehmer:innen in den mobilen Betreuungsberufen (Heimhilfe, Essen auf Räder, Besuchsdienst, Reinigungsdienst), Mitarbeiter:innen im Rettungs- und Krankentransport, Arbeitnehmer:innen in Heimen und Internaten (in der Systemerhaltung im Bereich Kinder, Jugend, Studenten, Erwachsene und Pflege- sowie Wohn- und stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, z. B. Küchenpersonal, Köch:innen, Hausarbeiter:innen, Hausbetreuer:innen, Pflegehilfen, Kindergartenhelfer:innen, Abteilungshilfen, Klubbetreuer:innen, Reinigungspersonal) und Arbeitnehmer:innen in privaten Haushalten. Unser zentrales Anliegen in einem kostenorientierten Dienstleistungsbereich ist die stetige Weiterentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen unserer Mitglieder. Schließlich sind faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzende: Sylvia Gassner
Fachbereichssekretär:innen: Michaela Guglberger