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Pflegegeldeinstufung durch Diplompflegekräfte

vida im Gespräch mit einer Begutachterin.

„Götter in Weiß “ , werden die MedizinerInnen oft genannt.
 Auch über die Probleme der „Doktoren“ bei der Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal hört man häufig. Sozialminister Hundstorfer ließ sich von diesen Vorurteilen und Rangeleien zwischen den Berufsgruppen nicht beeinflussen und verlagerte per Verordnung die Kompetenz zur Pflegegeldeinstufung teilweise auf diplomierte Pflegekräfte.

Diplomierte im Einsatz

Während bei Erst-Anträgen und bei Einstufungen in den niedrigeren Pflegestufen nach wie vor der Arzt ins Haus kommt, werden Änderungen bei der Einstufung für Personen ab Pflegestufe 4 seit Jänner 2012 von diplomierten Pflegefachkräften begutachtet. Maria Schierz ist eine dieser „Diplomierten“, die dabei im Einsatz ist. vida hat nachgefragt, wie die Zusammenarbeit klappt.

Skepsis überwunden

„Ich habe mich für diese Aufgabe interessiert und deshalb bei der Pensionsversicherungsanstalt als Begutachterin beworben“, erzählt Schierz.  Zur Vorbereitung musste sie eine Fortbildung absolvieren und viele Unterlagen durchackern. „Zusätzlich hat mir die Chefärztin erklärt, worauf ich bei der Einstufung besonders achten muss“, erinnert sich Schierz – ebenso daran, dass sie zu Beginn skeptisch war, ob die Zusammenarbeit mit den ÄrztInnen klappen würde. „Ich hatte anfangs den Eindruck, die trauen uns das nicht zu. Doch mittlerweile kann ich sagen, dass die Zusammenarbeit sehr gut klappt.“

Angehörige profitieren

Für jeden Antragsteller, den sie begutachtet, erhält Schierz das vorhandene Vorgutachten aus der Ersteinstufung. „Ich bin oft eine ganze Stunde bei der pflegebedürftigen Person zuhause, um mir die Situation anzuschauen“, berichtet Schierz. Da sie selbst aus der Pflege kommt, könne sie den Pflegebedarf gut einschätzen, nennt sie Vorteile der Begutachtung durch Pflegekräfte. „Teils mache ich dabei auch Angehörigenberatung. Ich erkläre, welche Hilfsmittel es gibt und zeige geeignete Hebegriffe, um den Angehörigen die Betreuung zu erleichtern. Schließlich sind es ja die ‚schwereren‘ Fälle, bei denen wir Diplomierten im Einsatz sind“, sagt Schierz.

Ihre Gutachten schickt Schierz an die zuständige Pensionsversicherung. Dort prüft der bzw. die ärztliche OberbegutachterIn das Gutachten auf seine Schlüssigkeit. Entlohnt wird diese nebenberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis – pro Begutachtung erhält Schierz 65 Euro plus Kilometergeld. „Bisher habe ich 44 Begutachtungen durchgeführt. Die Aufgabe ist sehr interessant. Ich bin froh darüber, dass ich mich beworben habe“, zieht Schierz eine erste Bilanz.

Wo kann man sich bewerben?

Für die Tätigkeit können sich Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger bewerben. Derzeit besteht noch ein Bedarf an BegutachterInnen bei der
VAEB (außer im Raum Wien), Bewerbungen an Frau Dr. Weyand (gabriela.weyand@vaeb.at bzw. 050 2350/37114) oder an Fr. Kraus-Mayer (silvia.kraus-mayer@vaeb.at bzw. 0502350/33301).

Auch beim Pensionsservice der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sind Bewerbungen möglich (Frau Dr. Birgit Glawar-Morscher, birgit.glawar-morscher@bva.at).

Die PVA hat derzeit keinen Bedarf an neuen BegutachterInnen.

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